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Comdirect: Doch keine Preiserhöhung fürs Girokonto ab Mai


Nach BGH-Urteil
Comdirect stoppt geplante Preiserhöhung fürs Girokonto

Von t-online, cho

Aktualisiert am 03.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Comdirect-Firmenzentrale (Archivbild): Die Online-Bank verschiebt die Preiserhöhung für Girokonten.Vergrößern des BildesComdirect-Firmenzentrale (Archivbild): Die Onlinebank verschiebt die Preiserhöhung für Girokonten. (Quelle: comdirect)
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Eigentlich hatte die Direktbank im Mai ein neues Gebührenmodell einführen wollen. Doch nun legt die Comdirect den Plan vorerst auf Eis. Grund ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs.

Kostenlos ist bei vielen Banken fast nichts mehr. Auch die Commerzbank-Tochter Comdirect hatte angekündigt, dass ab Mai viele Gratis-Dienstleistungen zahlungspflichtig werden sollten – unter anderem das Girokonto. Daraus wird nun aber nichts.

Weil der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche entschied, dass eine stillschweigende Zustimmung von Kunden nicht ausreiche, um Preise zu erhöhen, nimmt die Comdirect vorerst Abstand von ihren Plänen. Kunden können ihre Konten bis auf Weiteres zu den alten Bedingungen nutzen.

"Comdirect wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen", zitiert das "Handelsblatt" aus einer Mitteilung der Direktbank an ihre Kunden. Das für den 1. Mai geplante neue Kontomodell werde "zunächst" ausgesetzt.

Bis zur endgültigen Entscheidung der Comdirect dürften also noch einige Woche vergehen. So lange dauert es üblicherweise, bis der BGH seine Begründung veröffentlicht.

Bankkunden können Geld zurückverlangen

Banken, die ihre Kontogebühren bereits per Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhöht haben, scheinen nun ebenfalls abwarten zu wollen, wie der BGH sein Urteil begründet.

So teilte etwa die ING auf Anfrage von t-online mit, dass man die Entscheidung und seine Auswirkungen auf die eigenen AGB prüfen werde. "Allerdings liegen für eine genauere Bewertung bislang noch nicht die Entscheidungsgründe des Urteils vor", sagte ein Sprecher.

Verbraucherschützern zufolge bedeutet das BGH-Urteil (Az.: XI ZR 26/20), dass Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam sind. Kunden können dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückverlangen – allerdings nur bis zum 1. Januar 2018.

Auch die Commerzbank will das bedingungslose Gratiskonto für Bestandskunden abschaffen, allerdings erst von diesem Juli an. Das Institut werde die schriftliche Begründung des BGH-Urteils bewerten, sagte ein Sprecher am Montag.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement der ING
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