t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberSteuern & RechtEinkommenssteuer

Einkommensteuervorauszahlung: Zu welchen Terminen sie fällig ist


Nicht nur für Selbstständige
Einkommensteuervorauszahlung: Wann sie fällig ist

t-online, Günter Beus

Aktualisiert am 19.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Einkommensteuervorauszahlung: Betroffen von der Vorauszahlung sind Sie, wenn Sie Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen.Vergrößern des BildesLadenbesitzer prüft seine Rechnungen (Symbolbild): Betroffen von der Einkommensteuervorauszahlung sind Sie zum Beispiel, wenn Sie Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielen. (Quelle: demaerre/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Viele Steuerpflichtige begleichen bereits im laufenden Jahr die Steuerschuld. Doch es gibt auch Einkommensteuervorauszahlungen bei weiteren Einkommen.

Um Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden, verlangt das Finanzamt von Ihnen regelmäßig Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Als Lohn- oder Gehaltsempfänger ist das die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber vom Gehalt abzieht und ans Finanzamt weiterreicht.

Für die Vorauszahlung auf weitere Einkommensarten gibt es zusätzlich die Einkommensteuervorauszahlung. Wann es dazu kommt, wie sie berechnet wird und welche Termine Sie wissen müssen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Wer muss Einkommensteuervorauszahlungen leisten?

Einkommensteuervorauszahlungen müssen Sie leisten, wenn Sie Ihre Steuerschuld selbst ermitteln und an das Finanzamt zahlen – also beispielsweise als Selbstständiger. Da der zu versteuernde Anteil der Renten jedes Jahr steigt und nach aktuellem Stand ab dem Jahr 2040 Renten voll der Einkommensteuer unterliegen, müssen auch immer mehr Rentner Vorauszahlungen leisten.

Zu Einkommensteuervorauszahlungen werden Sie in der Regel in folgenden Fällen herangezogen:

  • Wenn Sie Gewinne aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft haben.
  • Sofern Sie positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben.
  • Falls Sie als Arbeitnehmer Einnahmen aus Nebentätigkeiten erzielen.
  • Wenn Sie Renten oder sonstige Einkünfte haben.
  • Kapitalanleger mit ausländischen Einkünften, die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen.

Ferner kann es bei Ehepaaren mit den Steuerklassen 3 und 5 zu Vorauszahlungen kommen. Lesen Sie hier, warum die Ampelkoalition diese Steuerklassenkombination abschaffen will.

Sie müssen nur dann vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten, wenn Ihre Steuerlast im letzten Jahr mindestens 400 Euro betragen hat. Der Mindestbetrag pro Vorauszahlungszeitpunkt beträgt somit 100 Euro, da Sie die Vorauszahlungen quartalsmäßig leisten müssen.

Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen und Termine

Die Vorauszahlungszeitpunkte sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember eines jeden Jahres.

Um die Höhe der Vorauszahlung zu berechnen, zieht die Finanzbehörde das steuerpflichtige Einkommen des Vorjahres als Bemessungsgrundlage heran. Dabei werden auch bestimmte Ausgaben berücksichtigt, die Sie geltend machen können, etwa Werbungskosten.

Die Einkommensteuern werden dann auf der Grundlage dieser Bewertung berechnet. Für die zu leistenden Zahlungen wird das Ergebnis durch vier geteilt und ist vierteljährlich als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer an das Finanzamt zu überweisen. Wer zusätzlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen muss, übermittelt diese auf die gleiche Weise. Über die Berechnung sowie die zu zahlenden Beträge erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid.

Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit gerade erst aufgenommen haben, müssen bei der Anmeldung ein steuerliches Anmeldeformular ausfüllen und darin ihren voraussichtlichen Gewinn angeben. Diese Hochrechnung dient als Grundlage für das Finanzamt, um die Höhe der Vorauszahlungen zu berechnen.

Vorauszahlungsbescheid widersprechen oder anpassen lassen

Wenn sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr verringert hat, können Sie beantragen, dass das Finanzamt Ihre Vorauszahlungen senkt. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn Sie im vergangenen Jahr als Selbstständiger ein außergewöhnliches Projekt hatten oder es entfallen bisherige Mieteinnahmen.

Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag und fügen möglichst Belege für Ihr niedrigeres Einkommen oder Ihre geplanten Ausgaben bei. Das Finanzamt prüft dann Ihren Antrag und schickt Ihnen gegebenenfalls einen neuen Bescheid mit den angepassten Vorauszahlungen. Lesen Sie hier, wie ein formloser Antrag aussieht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

Erbe & Steuern


Kirchensteuer









TelekomCo2 Neutrale Website