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Kirchensteuer: Teil der Lohnsteuer? So wird sie berechnet


Teil der Lohnsteuer?
Kirchensteuer: So wird sie berechnet


Aktualisiert am 28.03.2023Lesedauer: 1 Min.
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Kirchensteuer-Brief mit Euro-Scheinen (Symbolbild): Wer evangelisch, katholisch oder jüdischen Glaubens ist, muss in Deutschland Kirchensteuer zahlen.Vergrößern des Bildes
Kirchensteuer-Brief mit Euro-Scheinen (Symbolbild): Wer evangelisch, katholisch oder jüdischen Glaubens ist, muss in Deutschland Kirchensteuer zahlen. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)

Sind Sie in der Kirche, müssen Sie zusätzlich zur Einkommensteuer auch Kirchensteuer zahlen. t-online zeigt, wie sie sich berechnet.

Sind Sie in Deutschland kirchensteuerpflichtig, behält Ihr Arbeitgeber jeden Monat zusätzlich zur Lohnsteuer auch Kirchensteuer ein. Da das automatisch passiert, fällt ihre Höhe meist nicht groß auf, aufs Jahr gerechnet fallen so aber hunderte Euro an.

Wie viel Kirchensteuer Sie genau zahlen müssen, ist in § 51a Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und hängt demnach von zwei Faktoren ab: Ihrem Wohnort und der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. In Baden-Württemberg und Bayern fließen 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer als Kirchensteuer ab.

Kirchensteuer berechnen: Beispiel

Ein Rechenbeispiel der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. macht es deutlich: Nehmen wir an, Ihr zu versteuerndes Einkommen für das Jahr 2023 beträgt 30.000 Euro. Dann würden darauf 4.700 Euro an Einkommensteuer anfallen und – je nach Bundesland – eine Kirchensteuer von 376 Euro (8 Prozent von 4.700 Euro) oder 423 Euro (9 Prozent von 4.700 Euro).

Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, der jedem Steuerzahler zusteht, müssen Sie weder Einkommensteuer noch Kirchensteuer zahlen. 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag von 21.816 Euro, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Haben Sie Kinder, reduziert das Ihre Kirchensteuer. Denn dann gelten zusätzlich Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer wird dadurch kleiner (§ 51a Abs. 2a EStG).

Gut zu wissen

Wer aus der Kirche austritt, muss nicht mehr für das komplette Jahr Kirchensteuer zahlen. Je nach Bundesland entfällt die Kirchensteuerpflicht nach dem Monat, in dem Sie austreten oder nach dem Monat, der auf Ihren Austrittsmonat folgt. Treten Sie zum Beispiel im September aus der Kirche aus, wird ihr zu versteuerndes Einkommen nur noch zu 9/12 oder zu 10/12 für die Berechnung herangezogen.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "Kirchensteuer: Mit oder ohne Kirchenaustritt lassen sich Steuern sparen"
  • finanzfluss.de: "So kannst du deine Kirchensteuer berechnen & sparen"
  • vlh.de: "Kirchensteuer: Was muss ich wissen, was kann ich absetzen?"
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