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Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Das sollten Sie wissen


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Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Das sollten Sie wissen

t-online, Johann Werther

Aktualisiert am 11.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Mit einem Kirchenaustritt muss keine Kirchensteuer mehr gezahlt werden.Vergrößern des BildesNach einem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge. (Quelle: Fotostand / K. Schmitt /imago-images-bilder)
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Wenn Sie Ihr Erspartes anlegen und damit Gewinne erzielen, fällt häufig Kapitalertragsteuer an. Wir erklären, wie viel Kirchensteuer Sie zudem zahlen müssen.

In Deutschland werden von Ihren Einnahmen, die Sie durch Kapitalerträge erzielt haben, zunächst Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Diese Einnahmen erzielen Sie zum Beispiel durch Zinsen, Dividenden oder Gewinne auf Aktien- und Fondsverkäufe.

Kirchensteuer: Anteil der Kapitalertragsteuer

Für Mitglieder in kirchlichen Vereinigungen kommt noch eine weitere Steuer hinzu: die Kirchensteuer. Diese beträgt 8 Prozent auf die Abgeltungssteuer (bestehend aus Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag) für Mitglieder in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 Prozent im Rest der Bundesrepublik.

So viel Kirchensteuer fällt an

Wie hoch die Steuerbelastung tatsächlich ist, zeigt ein praktisches Beispiel. Bekommen Sie 100 Euro Dividende, wird hierauf zunächst die Abgeltungssteuer fällig. Diese beträgt 25 Prozent Kapitalertragsteuer und darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Das sind 100 Euro Dividende abzüglich 25 Euro und 1,38 Euro, also 100 Euro - 26,38 Euro = 73,62 Euro.

Wer Mitglied der Kirche ist, zahlt zusätzlich 8 beziehungsweise 9 Prozent der Abgeltungssteuer als Kirchensteuer. In diesem Fall sind es in Bayern und Baden-Württemberg 1,96 Euro und im Rest der Republik 2,20 Euro zusätzlich. So bleiben bei der Dividendeneinnahme von 100 Euro für den ersten Fall 71,66 Euro und für alle anderen Bundesländer 71,42 Euro.

Sparerpauschbetrag nutzen

Daher sollten Sie den Sparerpauschbetrag geltend machen. Mit diesem Freibetrag sind für Sie als Einzelperson bis zu 801 Euro an Kapitalerträgen pro Jahr steuerfrei, bei Verheirateten sind es 1602 Euro. Zum 1. Januar 2023 steigt dieser Freibetrag auf 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Paare an.

Kirchensteuer vermeiden

Da die Steuerbelastung trotzdem hoch ist und Kirchensteuer auch außerhalb von Kapitalerträgen anfällt, versuchen Steuerzahler, diese Abgabe zu umgehen. Ein möglicher Schritt ist der Austritt aus der Kirche. Diesen können Sie beim Standesamt beantragen.

Während es in Berlin, Brandenburg und Bremen kostenlos ist, die kirchliche Gemeinde zu verlassen, kann in anderen Bundesländern eine Bearbeitungsgebühr von 10 bis 60 Euro fällig werden. Hinzu kommen die Kosten für die Übersendung von Dokumenten. Lesen Sie hier, welche Folgen ein Austritt aus der Kirche für Sie hat.

Tatsächlich ist dies der einzig mögliche Weg, Kirchensteuer auf die eigenen Kapitalerträge zu sparen. Während Abzüge für Kirchensteuer vom Lohn von der Steuer als Sonderausgaben absetzbar sind, ist dies bei den Abgaben auf Kapitalerträge bisher nicht möglich.

Verwendete Quellen
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