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Kleinunternehmerregelung und Steuern: Kennen Sie die neue Umsatzgrenze?


Höherer Umsatz
Kleinunternehmerregelung Steuern: Das gilt es zu bedenken

Von t-online, frani

21.05.2025 - 13:55 UhrLesedauer: 2 Min.
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Die Obergrenze, bevor die Umsatzsteuer fällig ist, steigt 2025. (Quelle: Jirapong Manustrong)
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Sind Sie als Kleinunternehmer tätig, ändert sich 2025 für die Steuererklärung Ihre Umsatzgrenze. Das sollten Sie wissen.

Im Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes, kurz UStG, ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung festgeschrieben. Sie besagt, dass Sie sich als Kleinunternehmer nicht unbedingt mit der Umsatzsteuer herumschlagen müssen. Lesen Sie im Text, was das genau für Ihre Steuererklärung bedeutet.

Kleinunternehmerregelung: Diese Grenzen gelten für die Steuer

Wenn Sie als Kleinunternehmer Geld verdienen, haben Sie das für gewöhnlich auch dem Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitgeteilt. Sobald Sie also Ihre Steuererklärung für das Vorjahr einreichen, wird das Finanzamt darauf achten, dass Sie zwei Grenzen nicht überschreiten.

Zum einen dürfen Sie seit 2025 nicht mehr nur einen Jahresumsatz von 22.000 Euro, sondern sogar 25.000 Euro machen, ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Zum anderen darf Ihr erwarteter Umsatz für das laufende Jahr die Grenze von 100.000 Euro nicht überschreiten. Bisher lag die Obergrenze bei 50.000 Euro.

So verhält es sich mit der Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern

Handelt es sich bei Ihren Kunden um sogenannte Endkunden im B2C-Bereich, profitieren Sie besonders davon, wenn Sie keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen und somit auch keine Umsatzsteuer abführen müssen. Das gilt, solange Sie die oben genannten Grenzen einhalten. Dafür weisen Sie in Ihren Rechnungen darauf hin, dass Sie laut §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.

Als Kleinunternehmer im B2B-Bereich ergibt sich daraus eventuell ein Nachteil, da Sie keine Vorsteuer auf Ihre Einkäufe abziehen können. Bei intensiven Investitionen wie in Fahrzeuge und einer damit verbundenen hohen Vorsteuer lohnt sich die Überlegung, die Kleinunternehmerregelung nicht zu nutzen und Umsatzsteuer auszuweisen.

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Das geschieht, wenn Sie die Grenzen überschreiten

Kümmern Sie sich um Ihre Steuererklärung, geben Sie Ihre Umsätze aus dem Vorjahr und die zu erwartenden Umsätze im laufenden Jahr über die Anlage EÜR im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung ab.

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro Umsatz, fallen Sie ab der Grenzüberschreitung unter den Regelsteuersatz. Sie müssen also Umsatzsteuer ausweisen, allerdings nur für den Betrag, der die gesetzlich festgelegte Grenze überschreitet.

Verwendete Quellen
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