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Deutschland | Gaspreisbremse und Co.: Das ändert sich im März für Verbraucher


Energie, Einmalzahlung, Bier
Das ändert sich im März für Verbraucher

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 01.03.2023Lesedauer: 3 Min.
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Die Gaspreisbremse startet: Verbraucher werden ab März bei den Energiekosten entlastet. (Quelle: IMAGO/Fleig / Eibner-Pressefoto)

Der März bringt gleich mehrere Entlastungen. Allerdings fließen diese nicht immer automatisch. Was sonst noch Neues auf Sie zukommt.

Manchmal dauert es Monate, bis politische Maßnahmen bei den Bürgern ankommen. Im März hat das Warten allerdings ein Ende – zumindest teilweise. Wer sich weiterhin gedulden und wer selbst aktiv werden muss, um von den Finanzspritzen zu profitieren, zeigt Ihnen unser Überblick.

Strom- und Gaspreisbremsen greifen

Jetzt gibt es Geld vom Staat: Verbraucher werden im März bei den Kosten für Gas und Strom entlastet. Denn dann greifen die Preisbremsen – auch rückwirkend für Januar und Februar.

Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird der Gaspreis dabei auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei Strom gelten 40 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, muss für diese zusätzlichen Kilowattstunden den Vertragspreis zahlen.

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Das heißt: Wenn Sie 2023 mehr als 20 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs an Strom und Gas einsparen, werden Sie besonders belohnt. Denn für jede Kilowattstunde weniger erhalten Sie später bei der Abrechnung den hohen Vertragspreis Ihres Versorgers erstattet – obwohl es Sie wegen des Preisdeckels eigentlich weniger gekostet hätte. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.

Die Preisbremsen kommen bei Eigentümern und Mietern, die einen direkten Vertrag mit dem Anbieter haben, über die Abschläge oder Vorauszahlungen an. Ihr Versorger ist verpflichtet, Sie über die Höhe der Entlastung zu informieren. Lesen Sie hier, wie Sie das Schreiben auf Richtigkeit prüfen.

Sind Sie Mieter ohne direkten Vertrag mit dem Versorger, kommen die Vermieter oder die Hausverwaltungen ins Spiel. Haben sie Ihre Abschläge oder Nebenkostenvorauszahlungen bereits erhöht, müssen sie diese nun anpassen. War das noch nicht der Fall, müssen sich Mieter bis zur Nebenkostenabrechnung gedulden, um von der Entlastung zu profitieren.

Neue Förderung für Häuslebauer

Zum 1. März startet ein neues KfW-Förderprogramm für angehende Eigentümer. "Klimafreundlicher Neubau" heißt es (KfW 297) und bringt Ihnen bei der Baufinanzierung bis zu vier Prozentpunkte weniger Zinsen pro Jahr – gemessen an den aktuellen Marktkonditionen. So können bereits im ersten Jahr mehrere Tausend Euro Ersparnis herumkommen.

Voraussetzung ist, dass Sie entweder ein klimafreundliches Haus oder eine klimafreundliche Wohnung selbst neu bauen oder als Erster eine solche neu gebaute Immobilie kaufen. Mindestens nötig ist der bereits hohe Energiestandard EH 40. Diese Immobilien verbrauchen nur 40 Prozent der Energie, die ein reguläres Haus oder eine reguläre Wohnung benötigen.

Wer sich dafür entscheidet, erhält einen voll geförderten Kredit von bis zu 100.000 Euro. Weitere 50.000 Euro obendrauf gibt es, wenn Sie den noch nachhaltigeren sogenannten QNG-Standard wählen. QNG steht für "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" und bedeutet, dass auch Aspekte wie die Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe einberechnet werden. Dieser Standard war beim Vorgängerprogramm KfW 261 noch Pflicht.

Ebenfalls anders als bei der bisherigen Förderung ist, dass es keine Zuschüsse zur Tilgung mehr gibt. Auch der verpflichtende Energieberater wird nicht mehr bezuschusst.

Weitere Einmalzahlung über 200 Euro

Im März zahlt die Bundesregierung die nächste Energiepreispauschale aus. Nach Arbeitnehmern und Rentnern erhalten nun auch Studierende eine Entlastung. Einmalig 200 Euro gibt es für sie ab dem 15. März. Allerdings fließt die Pauschale nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Wie das geht, lesen Sie hier.

Corona-Einschränkungen enden

Eigentlich hätten sie noch bis zum 7. April laufen sollen, nun ist schon ab 1. März Schluss: Die Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen fallen weg. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen gilt aber weiterhin Maskenpflicht.

Solardach-Pflicht startet

Für neu gebaute Gewerbe- und Industriegebäude gilt ab 1. März die Pflicht, Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern zu installieren. Das gilt auch für Immobilien, die bereits in Planung sind – selbst wenn der Bauantrag oder die Bauvorlagen den Behörden noch nicht vollständig vorliegen. Für Solarstrom, den Sie privat erzeugen, gelten bereits seit Jahresbeginn neue Steuerregeln. Mehr dazu lesen Sie hier.

Krombacher erhöht Bierpreise

Schon im Februar erhöhten mehrere Brauereien die Preise für Flaschen- und Fassbiere, im März gesellt sich nach Informationen des Branchenportals "Getränke News" Krombacher dazu. Demnach steigen die Flaschenbierpreise der meistverkauften Sorte Krombacher Pils um 6,60 Euro je Hektoliter. Dosenbier wird um 12,60 Euro je Hektoliter teurer, Fassbier um 14 Euro.

Für Kunden dürfte das bedeuten, dass der Kasten mit 20 0,5-Liter-Flaschen mindestens einen Euro mehr kostet. Auch bei alkoholfreien Getränkemarken wie Schweppes, Orangina und Vitamalz ziehen die Preise an.

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