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Wohnwagenversicherung: Ihre Gebäudeversicherung für unterwegs


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Kfz-Versicherung
Wohnwagenversicherung auch für Dauercamper interessant

us (TP)

Aktualisiert am 21.02.2014Lesedauer: 2 Min.
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Die Wohnwagenversicherung setzt sich ebenso, wie andere Kraftfahrzeugversicherungen, aus der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung zusammen. Während es sich bei der Haftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt, ohne die eine Zulassung zum Straßenverkehr nicht möglich ist, steht es Ihnen frei, für Ihren Wohnwagen auch eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.

Die Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen

Die Haftpflichtversicherung als Wohnwagenversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch den Wohnwagen im Straßenverkehr zugefügt werden. Da ein Wohnwagen nicht aktiv, sondern nur mit einem Zugfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, ist das Risiko relativ gering. Entsprechend niedrig sind die Beiträge für die Wohnwagenversicherung. Sie belaufen sich in der Regel auf unter 100 Euro im Jahr.

Häufige Elementarschäden

Deutlich größer ist das Risiko eines Teilkaskoschadens mit der Folge, dass der Beitrag zur Teilkaskoversicherung in der Wohnwagenversicherung den für die Haftpflichtversicherung um ein Mehrfaches übersteigt. Neben dem erhöhten Diebstahlrisiko ist ein Wohnwagen häufiger Elementarschäden ausgesetzt, als ein PKW. Nur wenige Wohnwagen sind dauerhaft in einer Garage oder Halle untergestellt und daher Hagelschlag und Sturmschäden ausgesetzt. Wenn Sie mit Ihrem Wohnwagen häufiger in Regionen mit extremen Witterungen reisen, erhöht sich dieses Risiko zusätzlich.

Darüber hinaus kommt der Versicherer in der Wohnwagenversicherung für Schäden durch Brand und Explosion auf. Von den Gasanlagen in einem Wohnwagen kann diesbezüglich ein höheres Risiko ausgehen. Der Glasbruch-Schutz einer Wohnwagenversicherung umfasst auch die in Wohnwagen installierten Kunststofffenster. Allein durch häufiges Öffnen und Schließen können diese Klappfenster schneller zerbrechen, als die Glasfenster eines Autos.

Versicherung für abgemeldete Wohnwagen

Auch wenn Sie Ihren Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz abstellen und ihn daher nicht zum Verkehr zulassen, ist er den typischen Teilkasko-Risiken ausgesetzt. Daher empfiehlt sich für abgemeldete Wohnwagen die Camping- oder Wohnwagenversicherung, die Kosten für Elementarschäden und Schäden durch Einbruchdiebstahl ersetzt.

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