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Impfschäden nach Corona-Impfung in Deutschland: Das ist bisland bekannt


Prozesse laufen
Was über Corona-Impfschäden bislang bekannt ist


Aktualisiert am 14.08.2023Lesedauer: 3 Min.
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Corona-Impfung: 183 Millionen Mal wurde in Deutschland gegen das Virus geimpft, nun gibt es vereinzelte Klagen auf Schadenersatz.Vergrößern des Bildes
Corona-Impfung: 192 Millionen Mal wurde in Deutschland gegen das Virus geimpft, nun gibt es vereinzelte Klagen auf Schadenersatz. (Quelle: Kirchner-Media via www.imago-images.de)

In Deutschland laufen die ersten Prozesse gegen Corona-Impfstoffhersteller, ein Urteil wird heute erwartet. Die Erfolgsaussichten für Kläger sind unklar.

192 Millionen Mal wurde in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. Bis zum 31. März 2023 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 340.282 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen im Zusammenhang mit den Impfungen gemeldet.

In Deutschland laufen derzeit ersten Prozesse, bei denen Corona-Geimpfte auf Schadenersatz wegen Nebenwirkungen oder Impfschäden klagen. Insgesamt 209 Klagen sind anhängig, in einem Fall wird am heutigen Montag (14. August) das erste Urteil erwartet. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Was ist eine Impfkomplikation, was ist ein Impfschaden?

Als "Impfkomplikation" gilt eine nach der Impfung auftretende unerwünschte Reaktion. Sie muss zum einen in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen und zum anderen über eine sogenannte Impfreaktion hinausgehen. Heißt: Eine Impfkomplikation geht über die bekannten Impfreaktionen wie Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Impfstelle hinaus. "Auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein zählen hier dazu", erklärt das Robert Koch-Institut. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Aktivierung des Immunsystems und klingen in der Regel nach wenigen Tagen folgenlos ab.

Impfkomplikationen gehen also über diese Reaktionen auf den Piks hinaus und sind in Deutschland meldepflichtig. Auf der Seite des PEI finden sich dazu entsprechende Formulare. Ein "Impfschaden" benennt "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge" dieser Komplikation.

Welche Impfnebenwirkungen sind be- und anerkannt?

Als Impfkomplikationen gelten unter anderem:

  • die Herzkrankheit Myo-/Perikarditis
  • die im Gehirn auftretende Sinusvenenthrombose und weitere Blutgerinnsel
  • eine Gesichtslähmung
  • eine Muskelschwäche namens Guillain-Barré-Syndrom
  • anaphylaktische (schwere allergische) Reaktionen.

Wie oft kam es zu Nebenwirkungen oder Impfschäden?

Den PEI-Daten zufolge sind alle Fälle "selten" (ein Fall pro 10.000 bis 1.000 Impfungen) oder "sehr selten" (weniger als ein Fall pro 10.000 Impfungen) verzeichnet worden. Bis zum 31. März wurden dem PEI 127 Fälle gemeldet, bei denen ein möglicher ursächlicher Zusammenhang zur Corona-Impfung besteht.

In Deutschland haben seit Beginn der Impfkampagne gegen das Coronavirus einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" von Mitte März 2023 zufolge insgesamt 6.682 Menschen Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens bei den zuständigen Behörden gestellt. Über 2.000 von ihnen waren zu diesem Zeitpunkt bereits abgelehnt worden.

Was ist Post Vac?

Analog zu den Spät- und Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, die als Long- oder Post-Covid bezeichnet werden, hat sich der Begriff Post Vac (Vac für vaccination, englisch für Impfung) für länger anhaltende Beschwerden nach einer Impfung etabliert. Das PEI stellt klar: "Der Begriff "Post-Vac" stellt keine medizinisch definierte Bezeichnung einer Erkrankung dar und unterliegt keiner eindeutigen Falldefinition für die Meldung eines Verdachtsfalls einer Nebenwirkung eines Impfstoffprodukts."

Es existieren also keine eindeutig definierten Krankheitsbilder, die in den Bereich Post Vac fallen. In Marburg gibt es einige der wenigen Ambulanzen, an die sich diejenigen wenden können, die sich als Impfgeschädigte betrachten. Einen kausalen Zusammenhang herzustellen zwischen einer zeitnah nach einer Impfung auftretenden Erkrankung und der vorherigen Gabe des Impfstoffes, ist jedoch meist sehr schwierig.

Wer klagt jetzt vor Gericht und wie reagieren die Impfstoffhersteller?

Das Landgericht im baden-württembergischen Rottweil verhandelt die Klage eines 58-Jährigen wegen eines gesundheitlichen Schadens, den dieser auf eine Corona-Impfung von Biontech zurückführt. Der Mann wirft dem Pharmakonzern vor, dass er infolge der Corona-Impfung unter einer massiven Sehkraft-Verschlechterung auf dem rechten Auge leide. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird.

Das Mainzer Unternehmen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet. "Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft", sagte eine Sprecherin. Bisher konnte in dem Fall keine Einigung erzielt werden. Eine Entscheidung wird voraussichtlich erst Ende September fallen.

Vor dem Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg wird am heutigen Montag (14. August) in einem Verfahren gegen den Hersteller Astrazeneca das Urteil erwartet. Ein halbes Jahr zuvor hatte das Landgericht Hof die Klage einer Frau gegen den britisch-schwedischen Konzern abgewiesen. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein.

Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schadenersatz verklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte.

Das Landgericht München hat sich Anfang August ebenfalls mit Schadenersatz-Forderungen wegen Gesundheitsschäden beschäftigt. Die Klägerin fordert unter anderem ein Schmerzensgeld von mindestens 250.000 Euro von Biontech als Hersteller des Impfstoffs, der ihr im April 2021 in München verabreicht worden war. Die Frau gibt an, seit der Impfung unter dauerhaften Beeinträchtigungen zu leiden. Biontech bestreitet dagegen, dass es einen Zusammenhang mit der Corona-Impfung gibt.

Nach Angaben des Sprechers hat das Gericht nach der Verhandlung der Klägerin und dem Unternehmen vier Monate Zeit gegeben, schriftliche Erklärungen zum Fall nachzureichen. Ein Termin zur Urteilsverkündung wurde demnach nicht festgelegt.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • RKI: Sicherheit von Impfungen, 23.05.2023
  • PEI: Sicherheitsprofil der COVID-19-Impfstoffe – Sachstand 31.03.2023
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur AFP
  • ZDF: "Corona-Impfschäden: Die Chancen der Kläger" (11.04.2023)
  • Eigene Recherche
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