t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeGesundheitGesundheit aktuell

Corona-Impfung: Urteil im Prozess um Impfschaden erwartet


Krank nach Corona-Impfung
Mutmaßlicher Impfschaden: Gericht könnte heute Urteil fällen

Von dpa
Aktualisiert am 14.08.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0259900479Vergrößern des BildesDer Corona-Impfstoff von Astrazeneca: Eine Frau soll von dem Vakzin Schäden davongetragen haben. (Quelle: IMAGO/Blondet Eliot/ABACA)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Heute fällt in Bamberg möglicherweise das erste Urteil in einem Prozess zu mutmaßlichen Corona-Impfschäden. Die Klägerin fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg wird am heutigen Montag eine Entscheidung im Prozess einer 33-Jährigen aus Oberfranken verkünden, die den Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen eines mutmaßlichen Impfschadens verklagt hat. Dieser Zivilprozess ist einer der ersten seiner Art gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Ob es direkt zu einem Urteil kommt, ist unklar. Die Kammer hat auch die Möglichkeit, weitere Beweise anzufordern. Bereits zu Beginn des Prozesses im Juli hatte der Anwalt der Frau einen Gutachter hinzuzuziehen beantragt.

Die Klägerin erlitt im März 2021 nach Impfung mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens eine sogenannte Darmvenenthrombose. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Vor Gericht schilderte die Frau, dass sie bis heute Schmerzen habe und unter den Folgen der Erkrankung leide.

Klägerin fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld

Sie fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für Verdienstausfall sowie bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Astrazenecas Anwälte schlossen bisher einen Vergleich mit der Klägerin aus und verwiesen dabei auf die Entscheidung der ersten Instanz.

Das Landgericht Hof hatte die Klage zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Die Klägerin legte dagegen Berufung ein.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website