t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeGesundheitGesundheitswesenPflege

Gesetzlicher Anspruch: Tagespflege – Gute Alternative zum Pflegeheim


Gesetzlicher Anspruch
Tagespflege: Alternative zum Pflegeheim

Von t-online, lk

Aktualisiert am 06.03.2019Lesedauer: 3 Min.
Senioren beim Mittagessen in einem HeimVergrößern des BildesTagespflege in einem Pflegeheim: Dieses Modell ermöglicht es, zu Hause wohnen zu bleiben und tagsüber in Gesellschaft zu sein sowie Unterstützung zu bekommen. (Quelle: CasarsaGuru/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Tagespflege ermöglicht es vielen Senioren, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Gleichzeitig werden bei dieser teilstationären Lösung pflegende Angehörige entlastet und Pflegebedürftige können einen abwechslungsreichen Alltag in Gesellschaft erleben.

Angehörige zu Hause oder in ihren eigenen vier Wänden zu pflegen, ist für viele eine Herzensangelegenheit und auch eine Selbstverständlichkeit. Den physischen und psychischen Belastungen ist allerdings nicht jeder gewachsen – vor allem dann, wenn der Pflegende noch berufstätig ist und Kinder betreuen muss. Eigene Interessen stehen so meist hintenan.

Die Tagespflege kann pflegende Angehörige deutlich entlasten: Der Pflegebedürftige wird morgens abgeholt und verbringt den Tag mit anderen Senioren in einer stationären Einrichtung, in der er in Gesellschaft seine Mahlzeiten einnehmen und Kontakte knüpfen kann. Das Model bietet eine gute Zwischenlösung zwischen ambulanter und stationärer Pflege.

Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann mit diesem Geld ein Teil der Kosten für eine stationäre Tagespflege finanziert werden. Diese Leistung kann die ambulante Pflege zu Hause ergänzen und auf diese Weise pflegende Angehörige erheblich entlasten.

Gesetzlicher Anspruch auf Tages- und Nachtpflege

"Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück." (§ 41 SGB XI)

Modelle der Tagespflege

Angehörige und Pflegebedürftige können ganz individuell gemeinsam entscheiden, wann und wie oft sie dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. An diesen Tagen wird der Pflegebedürftige beispielsweise morgens von einem Fahrdienst abgeholt und am Abend zurückgebracht. Pflegende Angehörige werden auf diesem Weg deutlich entlastet, denn Fachkräfte kümmern sich nicht nur um ein Nachmittagsprogramm, sondern organisieren auch die Medikamentengabe oder Arztbesuche. Einige Einrichtungen ermöglichen auch, dass man nur am Mittagstisch teilnimmt, stundenweise kommt oder bieten eine Wochenendbetreuung an.

Anspruch auf Tagespflege

Angebote der Tagespflege können Menschen in Anspruch nehmen, die eines folgender Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen tagsüber in der Regel auf sich allein gestellt und im höheren Alter sein.
  • Sie können aus körperlichen Gründen ihren Alltag nicht allein bewältigen.
  • Sie sind kognitiv beeinträchtig (z. B. bei Demenz).
  • Sie können ihre Flüssigkeitszufuhr und Nahrungsaufnahme nicht mehr verlässlich organisieren.
  • Sie möchten alltagstypische Fähigkeiten erhalten oder wiedererlangen und benötigen Unterstützung.
  • Sie dürfen wegen der täglichen Hin- und Rückfahrt nicht bettlägrig sein.

Für Personen, die in den Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sind, zahlt die Pflegekasse die grundlegenden Kosten bis zu einem Höchstsatz. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten diese Leistungen der Pflegeversicherung nicht. Sie können jedoch einen monatlichen Entlastungsantrag von 125 Euro beantragen und damit beispielsweise die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung zumindest zu einem sehr kleinen Teil finanzieren.

Für die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung gewähren die Pflegekassen je nach Pflegegrad folgende monatliche Zahlungen:

Pflegegrad Leistungen pro Monat
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

Kosten der Tagespflege

Die Kosten der Tagespflege werden entweder je Stunde oder als Tagespauschale erhoben. Besteht ein Fahrdienst, wird ebenfalls entweder eine Pauschale oder eine kilometergenaue Berechnung der Kosten vorgenommen. Für die Nutzung der Einrichtung entstehen Kosten, die zur Instandhaltung entstehen. Diese werden anteilig auf die Tagesgäste verteilt.

Entlasungsbetrag: Jeder Pflegebedürftige hat unabhängig vom Pflegegrad einen Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat. Das Geld muss nicht monatlich von der Pflegekasse abgerufen werden, sondern kann auch angespart und später abgerufen werden. So kann beispielsweise auch erst nach 10 Monaten die Auszahlung von 1.250 Euro erfolgen.

Leistungen der Tagespflege

Folgende Leistungen müssen von Tagespflegeeinrichtungen erbracht werden:

  • Betreuung für mehrere Stunden oder Tage in Gruppen (10 bis 12 Personen)
  • Mehrere Mahlzeiten
  • Leistungen der Grundpflege wie Hilfe beim Essen oder Toilettengang
  • Leistungen der Behandlungspflege wie Medikamentengabe
  • Freizeitbeschäftigung wie Gymnastik, Spiele, Singen, Ausflüge

Ein Fahrdienst ist keine Pflicht, wird aber häufig angeboten.

Bereicherung des Alltags von Senioren

In der Tagespflege wird Senioren ein altersgerechtes, abwechslungsreiches Programm geboten: Gymnastik, gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge, Singen, Vorlesen und Gesellschaftsspiele sind nur ein paar der Aktivitäten, die die Betreuer mit den Besuchern unternehmen. So wird es den Senioren in der Tagespflege nicht langweilig und sie bleiben unter Menschen. All dies kommt den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Betroffenen zugute. Nicht selten lässt sich der Umzug in ein Pflegeheim auf diese Weise einige Zeit hinauszögern.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • eigene Recherche
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website