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Darf der Pflegegrad zurückgestuft werden?


Darf der Pflegegrad zurückgestuft werden?

Von dpa, jb

Aktualisiert am 12.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Frau im Rollstuhl: Viele können ohne die Unterstützung von Pflegekräften ihren Alltag nicht mehr meistern.
Eine Frau im Rollstuhl: Viele können ohne die Unterstützung von Pflegekräften ihren Alltag nicht mehr meistern. (Quelle: Photocase/imago-images-bilder)
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Wurde der Pflegegrad anerkannt, so kann er wieder aberkannt oder heruntergestuft werden. Diese Situation stellt viele Betroffene dann vor eine große Herausforderung. t-online.de erklärt, was Sie tun können.

Bei Pflegebedürftigen entscheidet der sogenannte Pflegegrad über den Umfang der ihnen zustehenden Leistungen. Der kann sich je nach Verschlechterung oder Verbesserung des Zustands erhöhen oder verringern. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben.

Bei einer Rückstufung muss die Pflegekasse nachweisen, dass sich der Zustand des Versicherten im Vergleich zum Vorgutachten wesentlich verändert hat, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt.

Das können Betroffene tun

Die Betroffenen müssen anschließend die Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt darzulegen. Sie können Widerspruch einlegen. Zudem gibt es einen Sonderfall bei Personen, bei denen im Rahmen der Pflegereform 2017 die Pflegestufe auf einen Pflegegrad umgestellt worden ist: Sie dürfen nur zurückgestuft werden, wenn sie überhaupt nicht mehr als pflegebedürftig gelten.

Bevor Betroffene handeln, sollten sie darauf achten, ob ihnen der Pflegegrad nur für einen bestimmten Zeitraum anerkannt wurde. Gilt er auf unbestimmte Dauer, so ist bei einer Absenkung oder Aberkennung Folgendes zu beachten:

  • Der Pflegebedarf ist deutlich geringer.
  • Der Gesundheitszustand des Betroffenen muss sich verbessert haben und auch in Zukunft stabil bleiben – oder sich weiterhin deutlich verbessern.
  • Die Pflegeversicherung muss sich an die Verfahrensvorschriften halten.

Es ist ratsam, sich bei einem Widerspruch anwaltliche Unterstützung einzuholen.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte von t-online können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • anwalt.de
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