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Eigener Wille: Entscheidung über Organspende selbst treffen


Eigener Wille
Entscheidung über Organspende selbst treffen

Von dpa
04.11.2020Lesedauer: 2 Min.
In Patientenverfügungen sollte auch die Frage nach der Organspende rechtssicher geklärt sein.Vergrößern des BildesIn Patientenverfügungen sollte auch die Frage nach der Organspende rechtssicher geklärt sein. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Eine Organspende kann das Leben anderer Menschen retten, nachdem man verstorben ist. Über diese wichtige Entscheidung sollte aber jeder Patient selbst entscheiden – im Idealfall. In der Realität sieht es oft anders aus.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) mussten im vergangenen Jahr in rund drei von fünf Fällen (59 Prozent) die Angehörigen die Entscheidung dafür oder dagegen treffen. Nur etwa jeder Siebte (15 Prozent) hatte seinen Willen für eine Organspende schriftlich festlegt, wie die Stiftung mit Verweis auf Krankenhausdaten berichtet.

Wille schriftlich festhalten

Wer Organe spenden möchte, erklärt seine Bereitschaft bestenfalls nicht nur in einem Organspendeausweis, so die DSO. Die Absicht sollte auch in der Patientenverfügung dokumentiert sein, damit der Wille des Patienten frühzeitig berücksichtigt werden könne. Wichtig sei auch, dass in der Erklärung eindeutig die notwendigen organerhaltenden Maßnahmen erlaubt werden, wenn man zu einer Spende bereit sei.

Darüber hinaus sollten Patienten immer ihre Angehörigen über die Entscheidung informieren. Diese seien die nächsten Ansprechpartner für die Ärzte, wenn es um Therapieoptionen am Ende des Lebens eines Patienten gehe, erläutert die Stiftung.

Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspenden. Sie organisiert die Zusammenarbeit zwischen den Kliniken, in denen die Organe entnommen wurden, und den Transplantationszentren.

Ausweise und Formulierungshilfen

Bei der Organspende gilt generell: Gibt es keine eindeutig und rechtssicher dokumentierte Entscheidung, müssen die Angehörigen entscheiden. Und deshalb sind ein Ausweis und eine entsprechende Formulierung in der Patientenverfügung sinnvoll. Der Ausweis lässt sich auch dazu nutzen, einer Spende ausdrücklich zu widersprechen. Ihn gibt es in Apotheken und Arztpraxen, über das Infotelefon Organspende (0800 / 90 40 400) oder im Netz, etwa bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Die BZgA bietet außerdemVorlagenfür rechtssichere Formulierungen für die Patientenverfügung.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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