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RKI: Spanien, USA und Großbritannien sind keine Hochrisikoländer mehr


Auch Mallorca ist dabei
RKI streicht beliebte Reiseziele von der Risikogebiete-Liste


Aktualisiert am 20.02.2022Lesedauer: 7 Min.
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Der Strand Can Pere Antoni auf Mallorca: Ganz Spanien zählt jetzt nicht mehr zu den Hochrisikogebieten.Vergrößern des Bildes
Der Strand Can Pere Antoni auf Mallorca: Ganz Spanien zählt jetzt nicht mehr zu den Hochrisikogebieten. (Quelle: Agencia EFE/imago-images-bilder)

Wöchentlich aktualisiert das RKI die Liste der Corona-Risikogebiete. In dieser Woche streicht das Institut beliebte Reiseziele von der Liste. Dort wird ein Urlaub wieder leichter möglich.

Nachdem kurzzeitig fast alle Länder der Welt auf der Liste der Corona-Hochrisikogebiete standen, werden aktuell wöchentlich zahlreiche Länder wieder zurückgestuft. In dieser Woche werden vor allem Reisen nach Spanien, Großbritannien oder in die USA wieder erleichtert. Neu hochgestuft werden hingegen keine Länder.

Seit 1. August gelten andere Regeln für die Einstufung der Corona-Gebiete. Es gibt demnach nur noch Virusvarianten- und Hochrisikogebiete. Die "einfachen" Risikogebiete entfallen, Hochinzidenzgebiete wurden umbenannt. Welche Länder aktuell zu den Virusvarianten- und Hochrisikogebieten zählen und welche Regeln dann gelten, zeigt dieser Überblick.

Was sind Risikogebiete und wie werden sie eingestuft?

Das Bundesministerium für Gesundheit definiert als Corona-Risikogebiet einen Staat oder auch eine Region außerhalb Deutschlands, für die ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 gilt. Mittlerweile gibt es nur noch Regionen mit einem "besonders hohen Infektionsrisiko". Das sind Hochrisikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen sowie Virusvariantengebiete, in denen sich Mutationen ausgebreitet haben.

Welches Land oder welche Region wie eingestuft wird, entscheiden das Bundesministerium für Gesundheit, das Innenministerium sowie das Auswärtige Amt. Die Bundesregierung überprüft regelmäßig, inwieweit Gebiete (weiterhin) als Risikogebiete einzustufen sind. Deshalb kann es auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.

Was sind Hochrisiko- und Virusvariantengebiete?

Hochrisikogebiete können beispielsweise Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen sein. Dabei wird häufig ein Vergleich zu Deutschland gezogen, Hochrisikogebiete haben dann ein Vielfaches der mittleren Sieben-Tage-Inzidenz hierzulande.

Ein Indiz ist laut RKI eine regelmäßige Inzidenz von deutlich über 100. Es könne sich aber auch um Gebiete handeln, in denen sich das Virus besonders schnell verbreitet oder in denen viele Menschen mit Covid-19 im Krankenhaus landen.

Virusvariantengebiete hingegen sind Regionen, in denen Corona-Varianten festgestellt wurden, die in Deutschland bisher noch nicht verbreitet sind und als besorgniserregend eingestuft werden.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie als ansteckender oder gefährlicher als das Ursprungsvirus gelten oder anzunehmen ist, dass die zugelassenen Impfstoffe nicht mehr oder deutlich schlechter gegen sie wirken.

Was ist der Unterschied zur Reisewarnung?

Zusätzlich zur Kennzeichnung als Varianten- oder Hochrisikogebiet gibt es die offizielle Reisewarnung sowie Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Die Behörde schätzt dazu die Gefahrenlage in einem Land ein und entscheidet, ob es von einer Reise abrät (Reisehinweis) oder davor warnt (Reisewarnung).

Die Reisewarnung galt für mehr als 160 Staaten weltweit bis zum 30. September 2020, seitdem gibt es keine pauschale Einstufung mehr, sondern individuelle Entscheidungen. Gilt für ein Land die Reisewarnung, steigen die Chancen, beispielsweise eine Pauschalreise kostenfrei zu stornieren.

Die Reisewarnung wird in diesen Fällen als außergewöhnlicher Umstand gewertet. Allerdings gelten Reisewarnungen aufgrund der Corona-Pandemie mittlerweile nicht mehr als "unvorhersehbar", sodass viele Reiseanbieter dann keine kostenlose Stornierung mehr anbieten.

Ist eine Reisewarnung auch ein Reiseverbot?

Eine Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erheblich abschreckende Wirkung haben. Allerdings hat sie in bestimmten Fällen, mittlerweile vor allem abseits der Corona-Pandemie, auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden häufig, Buchungen kostenlos zu stornieren. Die Reisewarnung erfolgt allerdings unabhängig von der Einstufung von Ländern als Risikogebiete.

Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wurde zwar für einige Urlaubsländer aufgehoben – dennoch gilt sie für zahlreiche andere beliebte Reiseziele weiter. Sie können trotzdem in diesen Regionen einen Urlaub planen.

Können Sie in Risikogebiete reisen?

Grundsätzlich kommt die Einstufung als Risikogebiet ebenso wenig wie die offizielle Reisewarnung einem Reiseverbot gleich. Sofern Flüge stattfinden, Hotels Sie aufnehmen und Sie einreisen dürfen, können Sie Ihren Urlaub trotzdem planen. Sie sollten dabei jedoch einiges beachten.

Was gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten?

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, gilt seit 1. August eine neue Einreiseverordnung. Grundsätzlich müssen alle Reisenden ab zwölf Jahren bei Einreise einen negativen Corona-Test, einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. Ausnahmen gelten nur für Pendler.

Bei Aufenthalt in Virusvarianten- oder Hochrisikogebieten gelten zusätzliche Regeln:

  • Anmeldepflicht: Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland kommen, sind Sie zu einer digitalen Einreiseanmeldung verpflichtet. Sie können sich auf dieser Homepage anmelden und müssen die Bestätigung dann bei Einreise vorzeigen.
  • Spezielle Nachweispflicht: Wenn Sie Urlaub in einem Hochrisikogebiet gemacht haben, müssen Sie zusätzlich einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mit sich führen. Wenn Sie in einem Virusvariantengebiet waren, ist ausschließlich ein Testnachweis möglich. Die Nachweise müssen zudem über das Einreiseportal hochgeladen werden.
  • Quarantänepflicht: Wer Urlaub in einem Hochrisikogebiet gemacht hat, muss direkt nach der Ankunft in Deutschland zehn Tage in Quarantäne, kann diese jedoch durch einen Impf- oder Genesenennachweis oder nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test vorzeitig beenden. Dazu müssen die Nachweise über das Einreiseportal übermittelt werden. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, die nicht vorzeitig beendet werden kann.
  • Beförderungsverbot: Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt zudem ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Staaten.

Hinzu kommen die Quarantänebestimmungen im Reiseland bei einem positiven Corona-Test: Meist ist eine Rückreise nach Deutschland innerhalb der Quarantäne nicht möglich. Arbeitnehmer sollten beachten, dass es nach dem Infektionsschutzgesetz in vielen Bundesländern nur dann Lohnentschädigungen im Quarantänefall gibt, wenn die Quarantäne nicht aufgrund einer Reise in ein Risikogebiet angeordnet wurde.

Sollten Sie im Urlaubsland an dem Coronavirus erkranken, übernimmt normalerweise Ihre Auslandsreisekrankenversicherung die Behandlungskosten. Doch wer trotz Reisewarnung und Einstufung als Risikogebiet in ein Land reist, ist in der Regel nicht durch diese Versicherung geschützt.

Sie sollten sich daher zuvor gut beraten lassen und eine spezielle Krankenversicherung abschließen. Dabei müssen Sie mit deutlich höheren Kosten und eingeschränkten Leistungen rechnen.

Diese Regionen gelten als Virusvariantengebiete

Die Einstufung als besonderes Risikogebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko erfolgt, weil in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind (Virusvariantengebiet). Dazu zählen aktuell (Stand: 18. Februar 2022) keine Länder.

Diese Regionen gelten als Hochrisikogebiete

Da in diesen Risikogebieten eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, gelten folgende Regionen und Staaten aktuell als Hochrisikogebiete (Stand: 18. Februar 2022):

  • Ägypten (Hochrisikogebiet seit 24. Januar 2021)
  • Albanien (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Antigua und Barbuda (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Argentinien (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Armenien (Hochrisikogebiet seit 6. Februar 2022)
  • Aserbaidschan (Hochrisikogebiet seit 6. Februar 2022)
  • Australien (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Bahrain (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Bangladesch (Hochrisikogebiet seit 30. Januar 2022)
  • Barbados (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
  • Belarus (Hochrisikogebiet seit 3. Oktober 2021)
  • Belgien (Hochrisikogebiet seit 21. November 2021)
  • Belize (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Bhutan (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Bolivien, der Plurinationale Staat (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Bosnien und Herzegowina (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Brasilien (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Bulgarien (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Chile (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Costa Rica (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Dänemark inklusive der Färöer und Grönland (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021)
  • Dominica (Hochrisikogebiet seit 22. August 2021)
  • Ecuador (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Estland (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Finnland (Hochrisikogebiet seit 25. Dezember 2021)
  • Frankreich (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021) und die folgenden Übersee-Departements und Überseegebiete gelten als Hochrisikogebiete:
  1. Guadeloupe (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  2. Martinique (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  3. Neukaledonien (Hochrisikogebiet seit 30. Januar 2022)
  4. Réunion (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021)
  5. St. Martin (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  6. St. Barthélemy (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Georgien (Hochrisikogebiet seit 25. Juli 2021)
  • Grenada (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Griechenland (Hochrisikogebiet seit 21. November 2021)
  • Guatemala (Hochrisikogebiet seit 30. Januar 2022)
  • Guyana (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Haiti (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Irak (Hochrisikogebiet seit 30. Januar 2022)
  • Iran (Hochrisikogebiet seit 13. Februar 2022)
  • Island (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Israel (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Italien (Hochrisikogebiet seit 1. Januar 2022)
  • Japan (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Jemen (Hochrisikogebiet seit 10. Oktober 2021)
  • Jordanien (Hochrisikogebiet seit 5. Dezember 2021)
  • Kolumbien (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik) (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Kosovo (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Kroatien (Hochrisikogebiet seit 24. Oktober 2021)
  • Kuwait (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Lettland (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Libanon (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021)
  • Libyen (Hochrisikogebiet seit 18. Juli 2021)
  • Liechtenstein (Hochrisikogebiet seit 5. Dezember 2021)
  • Luxemburg (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Litauen (Hochrisikogebiet seit 3. Oktober 2021)
  • Madagaskar (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Malediven (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Mexiko (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Moldau, Republik (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Monaco (Hochrisikogebiet seit 25. Dezember 2021)
  • Mongolei (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Montenegro (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
  • Niederlande (Hochrisikogebiet seit 21. November 2021) und alle überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gelten als Hochrisikogebiete
  1. Aruba (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  2. Bonaire (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)
  3. Curaçao (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  4. St. Eustatius (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)
  5. Saba (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)
  6. St. Martin (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Nordmazedonien (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Norwegen (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021)
  • Oman (Hochrisikogebiet seit 30. Januar 2022)
  • Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Palästinensische Gebiete (Hochrisikogebiet seit 6. Februar 2022)
  • Palau (Hochrisikogebiet seit 30. Januar 2022)
  • Panama (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Paraguay (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Papua-Neuguinea (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Peru (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Philippinen (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Polen (Hochrisikogebiet seit 5. Dezember 2021)
  • Portugal inkl. der Azoren und Madeira (Hochrisikogebiet seit 25. Dezember 2021)
  • Rumänien (Hochrisikogebiet seit 23. Januar 2022)
  • Russische Föderation (Hochrisikogebiet seit 7. Juli 2021)
  • Salomonen (Hochrisikogebiet seit 13. Februar 2022)
  • San Marino (Hochrisikogebiet seit 1. Januar 2022)
  • Schweden (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Schweiz (Hochrisikogebiet seit 5. Dezember 2021)
  • Serbien (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Seychellen (Hochrisikogebiet seit 14. Februar 2021)
  • Singapur (Hochrisikogebiet seit 30. Januar 2022)
  • Slowakei (Hochrisikogebiet seit 31. Oktober 2021)
  • Slowenien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)
  • St. Lucia (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Suriname (Hochrisikogebiet seit 16. Januar 2022)
  • Syrische Arabische Republik (Hochrisikogebiet seit 31. Januar 2021)
  • Tadschikistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Trinidad und Tobago (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Tschechische Republik (Hochrisikogebiet seit 14. November 2021)
  • Türkei (Hochrisikogebiet seit 17. August 2021)
  • Turkmenistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Ukraine (Hochrisikogebiet seit 30. Januar 2022)
  • Ungarn (Hochrisikogebiet seit 14. November 2021)
  • Uruguay (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022)
  • Venezuela, Bolivarische Republik (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
  • Vietnam (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
  • Zypern (Hochrisikogebiet seit 25. Dezember 2021)

Diese Regionen zählen nicht mehr zu den Risikogebieten

Es gibt auch Gebiete, die Risikogebiete waren, aber derzeit bzw. künftig keine mehr sind. In dieser Woche werden folgende Regionen und Länder zurückgestuft: (Stand: 18. Februar 2022)

  • Afghanistan
  • Algerien
  • Andorra
  • Fidschi
  • Frankreich - die französischen Übersee-Departements Französisch-Guayana, Mayotte und die Gebietskörperschaft St. Pierre und Miquelon
  • Indien
  • Irland
  • Kasachstan
  • Katar
  • Die Demokratische Volksrepublik Laos
  • Marokko
  • Nepal
  • Pakistan
  • Saudi-Arabien
  • Spanien inkl. der Balearen und Kanarischen Inseln
  • Tunesien
  • Usbekistan
  • Die Vereinigten Arabischen Emirate
  • Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
  • Die Vereinigten Staaten von Amerika
Verwendete Quellen
  • Auswärtiges Amt
  • Robert Koch-Institut
  • Bundesministerium für Gesundheit
  • Nachrichtenagentur dpa
  • ADAC: "Einreisebestimmungen und Corona-Risikogebiete"
  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Reiseversicherungsportal: reiseversicherung.com
  • Eigene Recherche
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