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Verfassungsschutz-Gutachten: So rechtsextrem ist die AfD


AfD im Visier des Verfassungsschutzes
Gutachten enthüllt radikale Netzwerke und Ideologie


14.05.2025 - 16:54 UhrLesedauer: 10 Min.
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Die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla: Ihre Partei ist eng mit anderen rechtsextremen Organisationen verflochten. (Quelle: IMAGO/M. Popow/imago)
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Das Gutachten des Verfassungsschutzes ist öffentlich. Auch t-online liegt es vor. Es belegt die anhaltende Radikalisierung der Partei – und ihre Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen.

Nun ist es öffentlich: das Gutachten, mit dem der Verfassungsschutz die AfD zu einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochstuft. Das Magazin "Cicero" hat es wenige Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung publiziert. Auch t-online liegt es aus anderer Quelle vor. Es schlüsselt auf über 1.000 Seiten auf, wie sich die Partei über viele Jahre radikalisiert und ihre Strukturen mit anderen rechtsextremen Organisationen verwoben hat.

Öffentlich geworden ist es wohl, weil es nicht annähernd so geheim ist, wie manch politischer Kommentar es vermuten ließ. Gekennzeichnet ist es lediglich als Verschlusssache "Nur für den Dienstgebrauch", also der niedrigsten von vier Geheimhaltungsstufen. Die Veröffentlichung solcher Dokumente bleibt in aller Regel straffrei. Hier ist es komplett zu lesen.

Grund für die niedrige Geheimhaltungsstufe scheint die Beleglage zu sein: Das Gutachten wurde nahezu ausschließlich auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Vermutlich, weil der Verfassungsschutz von Beginn an davon ausgehen musste, dass das Gutachten zum Gegenstand öffentlicher Diskussion und rechtlicher Auseinandersetzung werden würde. Womöglich zusätzlich angewandte nachrichtendienstliche Mittel offenbart es nicht, wie auch vorangegangene Gutachten zur AfD. Das könnte daran liegen, dass solche Mittel aus Sicht der Verfassungsschützer nicht notwendig zu sein scheinen, um den Rechtsextremismus der Partei zu belegen.

Relevant ist das Gutachten nicht nur, weil nun voraussichtlich jahrelang vor Gericht darüber gestritten wird. Hat die Einschätzung des Verfassungsschutzes Bestand, könnte sich daran ein Verbotsverfahren gegen die AfD anschließen. Theoretisch möglich wäre das auch schon früher. Forderungen, ein solches Verfahren bereits jetzt anzustrengen, gibt es längst.

Die AfD spottete vor der Veröffentlichung, das Gutachten sei nur eine Sammlung von Zitaten, die von der Meinungsfreiheit gedeckt seien – das Gutachten aber belegt diskriminierende Absichten im AfD-Programm und legt Geldzahlungen an Organisationen offen, die noch wesentlich extremer sind.

Was also schreibt der Verfassungsschutz, was wirft er der AfD vor – und wie belegt er diese Vorwürfe? Ein Überblick:

Erfolgreicher, kompetenter, radikaler

Das letzte Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD, in der er die Partei als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" einstufte, stammt noch aus dem Jahr 2021. Seither, so hält der Verfassungsschutz fest, habe sich viel verändert.

Grob unterscheidet er drei Entwicklungslinien: Erstens hält er eine "Popularisierung" der AfD mit Blick auf Wahlergebnisse und Mitgliederentwicklung seit 2022 fest. Finanziell und organisatorisch verfüge die AfD nun – zum Beispiel durch die Fraktion im Bundestag, die doppelt so stark ist – über mehr Ressourcen. Zweitens konstatiert er eine "Professionalisierung" dabei, wie die Partei innerparteiliche Konflikte austrägt. Drittens attestiert er eine "fortschreitende ideologische Homogenisierung" der Partei. Zusammengefasst könnte man also sagen: erfolgreicher, kompetenter, radikaler.

Zahlreiche AfD-Funktionäre werden mit radikalen Äußerungen aufgeführt, auch die oberste Spitze: So wird AfD-Chefin Alice Weidel mehr als 40 Mal im Gutachten zitiert – zum Beispiel mit "pauschalisierend" negativen Aussagen über Muslime, der Behauptung eines "Dschihads" in Deutschland oder exkludierender Agitation gegen eine gesamte Bevölkerungsgruppe. Weidels Co-Chef Tino Chrupalla wird 19 Mal mit Aussagen im Gutachten aufgeführt.

Der schwierige Volksbegriff der AfD

Es ist der schwerwiegendste Vorwurf des Verfassungsschutzes gegen die AfD: dass die Partei einen "ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" vertritt, daraus folgend bestimmte Gruppen herabwürdigt und sie rechtlich diskriminieren möchte. Gemeint ist damit zum Beispiel, dass die AfD zwischen Deutschen ohne Migrationsgeschichte einerseits und eingebürgerten Deutschen oder solchen mit Migrationshintergrund andererseits unterscheidet – auch wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, also rechtlich gleichberechtigte Deutsche sind.

Schon in der Klage der AfD gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall hat das Oberverwaltungsgericht Münster geurteilt: Es gebe hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, "dass die Partei Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet" seien. Allerdings betonte das Gericht auch: Das Programm der AfD sei weitgehend sauber und das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall bedeute keinen Automatismus mit Blick auf eine Höherstufung hin zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung".

Der Verfassungsschutz liefert nun auf Hunderten Seiten erneut zahlreiche Zitate von hochrangigen AfD-Funktionären sowie -Abgeordneten, die Migranten als "Invasoren" bezeichnen, von einem "großen Bevölkerungsaustausch", einem "Umbau der Bevölkerung", von "Ersetzungsmigration" oder einer "Umvolkung" schwadronieren. Solche Äußerungen machen einen Großteil des Gutachtens aus, zitiert werden damit Mitglieder aus Bundes- und Landesvorständen sowie aller anderen Parteigliederungen.

Explizit festgehalten ist die Verankerung der aus dem rechtsextremen Vorfeld stammenden Begriffe auch in programmatischen Positionspapieren der Partei: Die "Dresdner Protestnote" der "AfD-Fraktionsvorsitzenden Ost" aus dem Jahr 2022 etwa richtet sich gegen eine angeblich planmäßige "Ersetzung der deutschen Bevölkerung durch Migranten". Der Landesverband Brandenburg bezeichnete sich 2023 in einem Positionspapier zur Asylpolitik als "das letzte Bollwerk gegen eine Ersetzungs-Einwanderung". Und die AfD Hessen schrieb in ihrem Wahlprogramm 2023 von "Ersetzungsmigration", die von UN und EU geplant und von der Bundesregierung unterstützt werde.

Der Verfassungsschutz bewertet diese von AfD-Funktionären zahlreich vertretenen Schlagworte deutlich: "Das Volk" solle "ausschließlich oder vorrangig aus autochthonen Deutschen bestehen"; die Verleihung staatsbürgerlicher Rechte an nicht autochthone Deutsche werde "implizit als Verdrängung" beschworen. "Dies steht in Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes. Eingebürgerten Deutschen wird seitens der AfD der Status von Deutschen zweiter Klasse zugeschrieben." Das "an ethnische Kriterien anknüpfende Volksverständnis" der Partei ziele zudem darauf ab, "bestimmte Bevölkerungsgruppen von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen" und "ihnen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuschreiben".

Diskriminierende Absichten im Programm

Das Programm der AfD, räumt der Verfassungsschutz im Gutachten ein, ist wesentlich gemäßigter als die Äußerungen der Funktionäre. Er führt allerdings Hinweise dafür an (zum Beispiel aus Diskussionen auf dem Bundesparteitag), dass das so ist, weil die AfD sehr wohl um die juristische Tragweite bestimmter Forderungen weiß und sie vermutlich bewusst aus ihrem Programm fernhält.

Dennoch hat der Verfassungsschutz auch in den Programmen der AfD Belege dafür gefunden, dass die Partei bestimmte Gruppen schlechter stellen will. "Konkrete Diskriminierungsabsichten" etwa macht die Behörde am Wahlprogramm der AfD Sachsen für die Landtagswahlen im September 2024 fest. Dort forderte die AfD ein "Babybegrüßungsgeld für Sachsen" und ein "Landeserziehungsgeld". Das Begrüßungsgeld sollte demnach "Eltern gewährt werden, welche die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (...)".

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Der Verfassungsschutz hält fest: "Bestimmte deutsche Staatsbürger werden von den Maßnahmen ausgeschlossen aufgrund der Tatsache, dass sie eine andere, zusätzliche Staatsangehörigkeit aufweisen." Das diskriminiere Menschen, die eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen ebenso wie ihre Partner. Nur "diejenigen, die möglichst 'deutsche' Kinder" im Sinne des von der AfD propagierten ethnisch-kulturellen Volksverständnisses bekommen könnten, sollten gefördert werden.

Die AfD Sachsen fordert in ihrem Programm außerdem für Kindertagesstätten den Anteil "nichtdeutschsprachiger Kinder in Kita-Gruppen auf maximal 10 Prozent zu begrenzen, um eine gute Sprachentwicklung aller Kinder sicherzustellen". Kinder aus Familien ohne Bleibeperspektive sollten "in gesonderten Einrichtungen durch Muttersprachler betreut werden". Der Verfassungsschutz analysiert: "Eine derartige Unterteilung führt zu einer Ungleichbehandlung von Kindern im Kita-Alter, die an ihre Ethnie anknüpft und damit menschenwürdewidrig ist."

Mit dem Programm der AfD Hessen für die Landtagswahl 2023 ist außerdem ein Beispiel aus einem Westverband der AfD angeführt, der sich häufig als gemäßigt bezeichnet. Darin warnt die AfD Hessen vor einer "soziokulturellen Kernschmelze" und lehnt sich damit an das Vokabular des thüringischen Landeschefs Björn Höcke an, so der Verfassungsschutz. Die AfD Hessen fordert damit verbunden eine "deutsche Leitkultur" und schreibt: "Es gibt bei Migranten Unterschiede in der Fähigkeit und/oder in der Bereitschaft zur Integration oder gar zur Assimilation je nach Herkunft bzw. kultureller Prägung."

Zwar sei der Begriff der "deutschen Leitkultur" unproblematisch, schreibt der Verfassungsschutz. Bezweckt aber werde eine "vollständige Assimilation von Zuwandernden". Zudem werde bestimmten Bevölkerungsgruppen "pauschal" die Fähigkeit hierzu abgesprochen. "Die in Bezug genommene deutsche Kultur soll demnach nicht bloß ein Leitbild, sondern die einzige akzeptierte Kultur sein."

Kritisch merkt der Verfassungsschutz an, dass die AfD den Begriff der ursprünglich von der rechtsextremen "Identitären Bewegung" stammenden Begriff der "Remigration" in ihr Bundestagswahlprogramm aufgenommen hat. Zudem habe AfD-Chefin Alice Weidel ihn in einer Rede auf dem Bundesparteitag in Riesa im Januar befürwortet. Daraus lasse sich keine Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ableiten, mehrheitlich aber werde der Begriff "in einem fremdenfeindlichen Kontext benutzt".

Zudem schreibt der Verfassungsschutz: "Die ständige Forderung bei Parteiveranstaltungen, in Social-Media-Posts oder auf Wahlkampfauftritten nach einer 'millionenfachen Remigration' übersteigt die Zahl der tatsächlich ausreisepflichtigen Menschen um ein Vielfaches".

Muslimfeindlichkeit: Minarett- und Kopftuchverbot

"Konkretisierte Anhaltspunkte" sieht der Verfassungsschutz außerdem dafür, dass die AfD speziell die Menschenwürde von Muslimen verletzt und sich "verfassungsschutzrelevant" gegen den Islam als Religion positioniert. Als konkrete Beispiele für programmatische Bestrebungen führt er das Bundestagswahlprogramm der AfD an, in dem die Partei forderte, den "Bau von Minaretten und den Muezzinruf" sowie das Tragen von Kopftüchern "in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere Schulen" zu verbieten.

Der Verfassungsschutz verweist auf ein Gerichtsurteil, in dem es heiße, die Forderung nach einem Minarett-Bauverbot sei eine "konkrete Diskriminierung von Muslimen" und verletze ihre Menschenwürde, weil ihnen allein wegen ihres Glaubens der Bau religiöser Gebäude untersagt werde – während andere Religionsgemeinschaften bauen dürften. Durch das Kopftuch-Trageverbot würden Betroffene "faktisch vom Zugang zu öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen", das sei diskriminierend und verletze die Menschenwürde.

Nur offiziell aufgelöst: die "Junge Alternative"

Eine besondere Rolle im Gutachten kommt der Jugendorganisation der AfD zu, der "Jungen Alternative". Sie wurde bereits im April 2023 als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft, in einem anschließenden Rechtsstreit scheiterte die AfD deutlich mit ihrem Einspruch gegen die Einstufung. Sie wurde der Partei bereits im Verfahren um die Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall belastend zugerechnet. Gerichte entschieden: zu Recht. Zahlreiche aktuelle Abgeordnete und einflussreiche Funktionäre haben eine Vergangenheit in der Jungen Alternative.

In einem vielbeachteten Beschluss auf ihrem Bundesparteitag in Riesa entschied die AfD mehrheitlich, die Jugendorganisation bis Ende März aufzulösen und eine neue zu gründen. Als Grund hierfür wurde wiederholt angeführt, die Jugendorganisation vor einem Vereinsverbot zu schützen. Nach Informationen von t-online führte der Verfassungsschutz diesen Schritt intern als Grund dafür an, dass das nun vorliegende Gutachten noch einmal überarbeitet werden müsse und sich deswegen verzögere.

Nun führt der Verfassungsschutz zahlreiche Belege auf, in denen führende Funktionäre betonen, dass es sich bei der Umstrukturierung der Jugendorganisation nicht um eine Distanzierung von der JA handele: Bundesvorstandsmitglied Kay Gottschalk sah in der Neugründung der Jugendorganisation vielmehr eine "Weiterentwicklung wie in einer Liebesbeziehung".

Der brandenburgische Landesvorsitzende René Springer betonte: Im Grunde würde die Jugendorganisation so gestärkt, "sie wird größer werden, sie wird mehr Mitglieder haben, sie wird auch besser finanziell ausgestattet werden". t-online legte im Januar offen, dass auch in ihrem letzten Jahr noch enorme Summen von der AfD zur JA gewandert sind.

Auch seitens der JA wurde der Beschluss großteils nicht als Ende der Jugendorganisation kommuniziert, sondern als Neuanfang gefeiert. "Die Hülle der JA fällt weg – ihre Seele wird weiterleben", wird die JA Nordrhein-Westfalen im Gutachten zum Beispiel zitiert. Ein Mitglied des JA-Landesvorstands Baden-Württemberg äußerte sich ähnlich: Man sehe "keinen großen Unterschied im Arbeiten zwischen dem Zustand vor dem Parteitagsbeschluss und dem Arbeiten in der künftigen Jugendorganisation".

Der Verfassungsschutz zieht das Fazit: Es sei "keine grundsätzliche Entfremdung" zwischen Partei und Jugendorganisation zu erkennen. Vielmehr sei damit zu rechnen, dass die bisherigen JA-Mitglieder im Wesentlichen auch künftig für die AfD tätig sein werden und "damit ihre bisher als JA-Mitglieder vertretenen, erwiesen rechtsextremistischen Positionen weiterhin auch in der Gesamtpartei AfD vertreten und verbreiten werden".

Geldspritzen für rechtsextreme Vereine

Neben den strukturellen Verbindungen zur Jungen Alternative setzt der Verfassungsschutz einen Schwerpunkt auf ideologische, personelle und auch finanzielle Verbindungen der Partei, ihrer Funktionäre und Mandatsträger zu ebenfalls bereits gesichert rechtsextremen Organisationen – deren Einstufung gerichtlich bestätigt wurde und mit denen sie seit Jahren offenkundig kooperieren.

Namentlich unter anderem:

  • die "Identitäre Bewegung" (IB) und der ihr zugehörige Verein "Ein Prozent"
  • das "Institut für Staatspolitik", das sich in der Menschenpark Veranstaltungs UG neu formiert hat
  • und das Magazin "Compact".

t-online hat diese umfassende Kooperation vor allem mit der IB, dem Verein "Ein Prozent" und dem Institut für Staatspolitik bereits vor über einem Jahr herausgearbeitet.

Für das Institut für Staatspolitik in Schnellroda und seinem Gründer Götz Kubitschek werden im Gutachten weiterhin hauptsächlich gemeinsame Veranstaltungen und Veröffentlichungen mit AfD-Spitzenpersonal aufgeführt. Hinzu kommen Anstellungen zentraler Personen des früheren IfS bei Bundestagsabgeordneten und AfD-Fraktionen sowie vereinzelte Spenden. Zuletzt – das führt das Gutachten nicht auf – veranstaltete die AfD Sachsen-Anhalt laut Informationen von t-online eine Konferenz mit zahlreichen Bundes- und Landtagsabgeordneten in den Räumen von Kubitscheks Menschenpark Veranstaltungs UG.

Wenig überraschend glaubt der Verfassungsschutz darüber hinaus, nun eine strukturelle Verbindung der eng mit dem Institut verknüpften "Identitären Bewegung" zur JA sowie personelle und finanzielle Verbindungen zu AfD-Abgeordneten belegen zu können. Der Lebenslauf einzelner Aktivisten aus dem Umfeld der Identitären Bewegung Deutschland "deutet zudem darauf hin, dass diese zunehmend als Sprungbrett für eine Anstellung […] bei Abgeordneten der AfD dienen", heißt es im Gutachten. Über Anstellungen wie diese war in Medien bereits vielfach berichtet worden.

Auch hätten einzelne AfD-Politiker wie Jan-Wenzel Schmidt und Kay Gottschalk nach eigenen Angaben zum Teil mehrfach an die IB oder ihre Projekte gespendet.

Weit umfangreicher sind aber offenbar die finanziellen Verbindungen zum Verein "Ein Prozent" der "Identitären Bewegung": So seien zwischen 2017 und 2022 mindestens 294.739,20 Euro aus Bundestagsfraktion, Landtagsfraktionen und sechs Landesverbänden für Auftragsarbeiten an die dem Verein zugehörige Archetyp GmbH geflossen. Aus der JA seien im gleichen Zeitraum noch einmal Zahlungen in Höhe von rund 53.000 dort eingegangen.

Hinzu kamen demnach Spenden an den sogenannten Solifonds des Vereins, die Abgeordnete wie Christina Baum und Hannes Gnauck selbst öffentlich gemacht hätten, sowie Fördermitgliedschaften. Dabei wird besonders der damalige Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp erwähnt, der in Zusammenarbeit mit dem Verein auch eine "Spendengala" organisierte.

Die so gesammelten Gelder kamen wiederum AfD-Mitgliedern wie Marie-Thérèse Kaiser und Daniel Halemba zugute. Viele dieser Belege aus sozialen Medien lagen t-online bereits vor der Veröffentlichung des Gutachtens vor. Diese zeigen auch, dass der Thüringer Landesverband und ihr Sprecher Björn Höcke mehrfach an den "Solifonds" des Vereins spendeten.

Ähnlich umfangreich sind die Verbindungen zum – noch nicht rechtskräftig verbotenen – Magazin "Compact", das fortlaufend Interviews mit hochrangigen AfD-Politikern veröffentlicht. Das Magazin geriet im Wahlkampf in die Schlagzeilen, weil es Unterstützungsveranstaltungen für die Partei organisierte, die den Anschein möglicherweise illegaler Parteispenden erweckten.

Zuvor, das belegt nun das Gutachten, flossen auch beträchtliche Geldsummen von der AfD an das Magazin. Seit Mitte 2023 zählten die Verfassungsschützer im Magazin mindestens zwölf Werbeanzeigen des Landesverbands Brandenburg, der Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt und der Landtagsfraktion Bayern. Im Februar 2024 habe die Fraktion Sachsen-Anhalt einen Betrag von rund 2.400 Euro an "Compact" überwiesen. Bis April 2025 sei davon auszugehen, "dass die Landtagsfraktion weiterhin Fraktionsmittel für die Werbung im Compact-Magazin verwendet hat".

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Gutachten des Bundesamt für Verfassungsschutz
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