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Arbeitslosengeld II: Hubertus Heil ist offen für Hartz-IV-Erhöhung


Reform der Grundsicherung
Arbeitsminister Heil ist offen für Hartz-IV-Erhöhung

Von dpa, afp, job

Aktualisiert am 11.04.2018Lesedauer: 3 Min.
Hubertus Heil: Den Begriff "Hartz IV" will der Bundesarbeitsminister ersetzen. Auch an den Regelsatz und die Sanktionen will er ran.Vergrößern des BildesHubertus Heil: Den Begriff "Hartz IV" will der Bundesarbeitsminister ersetzen. Auch an den Regelsatz und die Sanktionen will er ran. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-bilder)
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Arbeitsminister Hubertus Heil hat auf die heftige Kritik an Hartz IV reagiert: Er will nicht nur die Sanktionen für Empfänger überprüfen, sondern nun auch die Höhe der Bezüge.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich offen für eine Erhöhung der Hartz IV-Bezüge gezeigt. „Ich schaue mir das an, was wir bei den Grundsicherungssätzen tun können“, sagte er der "Zeit". Es gehe ihm darum, die „Lebensperspektiven der Menschen“ zu verbessern.

An der Höhe der Hartz-IV-Sätze hat es zuletzt immer wieder Kritik gegeben. Derzeit liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 416 Euro, hinzu kommt zum Beispiel noch Geld für die Unterkunft. Ein Bündnis aus 30 Sozialverbänden und anderen Organisationen hat Anfang März eine Anhebung um mindestens 30 Prozent gefordert. Die Hartz-IV-Regelsätze waren zuletzt zum 1. Januar 2018 erhöht worden; für Alleinstehende stiegen sie damit von 409 auf 416 Euro.

Sanktionen sollen auf den Prüfstand

Immer wieder in der Kritik steht neben der Höhe der Bezüge auch die Möglichkeit, Empfänger mit Sanktionen zu belegen, wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, also etwa der Aufforderung zur Bewerbung um eine freie Stelle. Dann kann Hartz IV gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Von der Linkspartei und den Grünen kommt deshalb immer wieder die Forderung, die Sanktionen abzuschaffen, die von vielen Parteivertretern als Schikanen empfunden werden. Arbeitsminister Heil zeigte sich nun im Gespräch mit der "Zeit" offen dafür, zu überprüfen, „welche Sanktionen noch sinnvoll sind“. Das hatte er zuletzt schon in der Talkshow "Anne Will" angedeutet.

Jedoch bekräftigte Heil in der "Zeit" auch, dass er Kürzungen grundsätzlich für in Ordnung halte, weil die Gesellschaft für die Unterstützung, die sie gewähre, eine Gegenleistung erwarten könne. „Aber ich halte es nicht für sinnvoll, dass – wie es derzeit der Fall ist – für Jüngere strengere Regeln gelten als für Ältere. Oder dass das Wohngeld gekürzt wird und die Leute auf der Straße stehen.“

Begriff "Hartz IV" hält Heil für problematisch

Ebenso wie bei "Anne Will" bekräftigte er in der "Zeit", den Begriff "Hartz IV" loswerden zu wollen. „Der muss weg, ganz klar“, sagte er der Wochenzeitung. Politik lebe auch von Symbolen. „Ich erlebe, dass dieser Begriff polarisierend und vergiftend wirkt. Er steht inzwischen für ein bestimmtes Menschenbild, für eine Spaltung der Gesellschaft, und das halte ich für problematisch.“

Arbeitsminister Heil hatte zuletzt in Aussicht gestellt, bis zum Sommer einen Gesetzentwurf für einen sozialen Arbeitsmarkt vorzulegen. Langzeitarbeitslose, die in einem Unternehmen, einer Kommune oder einem Wohlfahrtsverband unterkommen, sollen fünf Jahre lang einen allmählich abschmelzenden Lohnkostenzuschuss bekommen.

Heils Programm ist dabei zunächst für 150.000 Menschen gedacht. Für die anderen Hartz-IV-Empfänger würde sich damit erst einmal nichts ändern. Und auch für alle Langzeitarbeitslosen würde das Programm nicht ausreichen. Denn in Deutschland gelten etwa 845.000 Menschen als Langzeitarbeitslose, also als Menschen, die länger als ein Jahr ohne Job sind.

Kein "bedingungsloses Grundeinkommen"

Weitergehenden Ideen aus dem linken Lager wie etwa einem bedingungslosen Grundeinkommen hatte Heil zugleich eine Absage erteilt: "Eine Gesellschaft darf kein gestörtes Verhältnis zu ordentlicher Arbeit haben."

Im Februar bezogen insgesamt 5,95 Millionen Menschen in Deutschland Hartz IV. Davon waren 4,26 Millionen eigentlich erwerbsfähig. Rund zwei Drittel erhielten Hartz IV, ohne arbeitslos zu sein, etwa weil sie einem Minijob oder einer Maßnahme zur Rückkehr auf den Arbeitsmarkt nachgingen, eine Schule oder Hochschule besuchten oder wegen Krankheit länger arbeitsunfähig waren.

Verwendete Quellen
  • dpa, AFP
  • Vorabmeldung der "Zeit"
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