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Sparkasse zahlt Kunden zu hohe Kontogebühren zurück


Vergleich erzielt
Sparkasse zahlt überhöhte Kontogebühren zurück

Von t-online, sha

22.06.2025 - 11:50 UhrLesedauer: 1 Min.
Sparkasse: Das Geldinstitut kämpft mit technischen Problemen.Vergrößern des Bildes
Einige Sparkassen haben unzulässig Kontoführungsgebühren erhoben. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Kunden der Sparkasse KölnBonn bekommen Geld erstattet. Der Grund ist ein außergerichtlicher Vergleich wegen unzulässig erhöhter Kontoführungsgebühren.

Bankkunden erhalten in den kommenden Wochen Geld von der Sparkasse KölnBonn zurück. Das teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Die betroffenen Kunden hatten sich einer Musterklage gegen überhöhte Kontoführungsgebühren angeschlossen.

"Wir haben mit der Sparkasse KölnBonn einen Vergleich ausgehandelt und das Verfahren damit deutlich vereinfacht und abgekürzt", sagt Sebastian Reiling vom vzbv. Durch den Vergleich erhielten 700 betroffene Bankkunden pauschale Geldzahlungen, je nach Fall entweder 60 oder 195 Euro, erstattet.

So erhalten Kunden ihr Geld zurück

Die Sparkasse KölnBonn werde alle Betroffenen schriftlich über den Vergleich und die damit verbundene Rückzahlung informieren, heißt es. In dem Schreiben werde das Finanzinstitut unter anderem nach einer "gegebenenfalls abweichenden Kontoverbindung fragen", auf die das Geld überwiesen werden soll.

Wer das Angebot akzeptiere und unterschrieben zurücksende, bekomme den Betrag direkt überwiesen. Alternativ könnten Kunden das Vergleichsangebot auch ablehnen und "beispielsweise auf eigenes Risiko klagen", so der vzbv weiter.

Einigung nach jahrelangem Rechtsstreit

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021, laut dem Banken ihre Gebühren nicht einseitig erhöhen dürfen. Trotzdem hatte sich die Sparkasse KölnBonn geweigert, bereits erhobene Kontoführungsgebühren zurückzuzahlen. Daraufhin reichte der vzbv im selben Jahr eine Musterfeststellungsklage ein.

Zu einem ähnlichen Sachverhalt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Juni ein Urteil gefällt. Auch da hatte der vzbv gegen eine einseitige Gebührenerhöhung der Berliner Sparkasse geklagt. Das Gericht erklärte diese für unwirksam. Betroffene Bankkunden konnten die Kontogebühren daraufhin zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.

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