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Keine Steuererklärung abgegeben? Was Rentnern in diesem Fall droht


Steuerpflicht
Das droht Rentnern, wenn sie keine Steuererklärung abgeben

Von t-online, ASKü

Aktualisiert am 08.08.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Frau füllt ein Einkommenssteuer-Formular aus (Symbolbild): Auch Rentner unterliegen der Einkommenssteuerpflicht.Vergrößern des BildesEine Frau füllt ein Einkommensteuer-Formular aus (Symbolbild): Auch Rentner unterliegen der Einkommensteuerpflicht. (Quelle: imago stock&people)
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Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zur Rente. Heute: Können Rentner bei fehlender Steuererklärung zur Nachzahlung aufgefordert werden?

Jeder Rentner, der mit seinem steuerpflichtigen Rentenanteil über dem steuerlichen Grundfreibetrag im Jahr liegt, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt für das Veranlagungsjahr 2022 bei 10.347 Euro. Die Rente wird anteilig darauf angerechnet, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Finanzverwaltung erhält über die Rentenversicherungen sogenannte Rentenbezugsmitteilungen. "Daher liegen die Informationen über die Höhe der bezogenen Renten und der steuerfreien Anteile in den Finanzämtern vor", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland.

Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Die Finanzämter werteten die Infos regelmäßig aus, so die Expertin weiter. "Hierbei wird überprüft, ob die Rentner eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben." Ist dies nicht erfolgt, erhalten diese eine persönliche Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, in der Regel dann über vier Jahre rückwirkend. "Bei einer verspäteten Abgabe und Nachzahlung von Steuern drohen zudem Verspätungszuschläge."

Der Tipp der Steuer-Expertin: Fragen Sie bei Ihrem Landesverband des Bundes der Steuerzahler, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater nach, ob Sie steuerpflichtig sind.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Daniela Karbe-Geßler
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