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Grundrente – Steuererstattungen möglich: Finanzämter korrigieren Bescheide


Wegen Grundrente
Fiskus muss Steuerbescheide von Rentnern korrigieren


Aktualisiert am 18.12.2022Lesedauer: 2 Min.
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Steuerformular für Rentner (Symbolbild): Auch im Ruhestand sind viele verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Für den Grundrentenzuschlag gilt das aber nicht mehr.Vergrößern des Bildes
Steuerformular für Rentner (Symbolbild): Auch im Ruhestand sind viele verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Für den Grundrentenzuschlag gilt das aber nicht mehr. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Die Grundrente gibt es künftig steuerfrei. Wer für den Zuschlag bereits Einkommensteuer abgeführt hat, erhält vom Finanzamt eine Erstattung.

Gute Nachricht für die 1,3 Millionen Rentner mit Anspruch auf Grundrente: Der Aufschlag auf schmale Renten wird steuerfrei gestellt – und zwar rückwirkend ab 2021. Das ist Teil des Jahressteuergesetzes, das der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat.

Ein steuerfreier Grundrentenzuschlag bedeutet, dass Empfänger für diesen Teil ihrer Altersrente keine Einkommensteuer zahlen müssen. Der Zuschlag kommt ihnen also in voller Höhe zugute. Dadurch kann er ungeschmälert dazu beitragen, den Lebensunterhalt von Rentnern zu sichern, die zwar viele Jahre Beiträge gezahlt, aber nur unterdurchschnittlich verdient haben.

Nachträgliche Steuererstattungen möglich

Wer bereits 2021 einen Grundrentenzuschlag erhalten und für diesen Teilbetrag seiner Rente Einkommensteuer gezahlt hat, dürfte bald Post vom Finanzamt bekommen. Denn bestandskräftige Steuerbescheide müssen nun korrigiert werden.

Um die rückwirkende Steuerbefreiung umzusetzen, müssen zunächst die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ihre Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter anpassen. Diese geben Auskunft über die Höhe des steuerfreien Grundrentenzuschlags. Anschließend verschicken die Finanzämter die korrigierten Einkommensteuerbescheide. Dadurch kann es nachträglich zu Steuererstattungen kommen.

Finanzämter werden von sich aus aktiv

"Grundrentner müssen nichts tun, die Finanzämter werden automatisch tätig", sagte Maike Backhaus, Steuerexpertin des Portals "steuertipps.de", zu t-online. Allerdings muss längst nicht jeder Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen. Nur wer mit seinem steuerpflichtigen Teil der Rente über dem Grundfreibetrag liegt, muss überhaupt Einkommensteuer abführen. 2022 liegt dieser Freibetrag bei 10.347 Euro.

Etwa 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf die Grundrente, davon die große Mehrheit Frauen. Um die Grundrente in voller Höhe zu erhalten, müssen sie mindestens 35 Jahre lang verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer auf 33 Beitragsjahre kommt, erhält einen geringeren Zuschlag.

Anspruch hat, wessen Einkommen über das gesamte Berufsleben im Durchschnitt mindestens 30 Prozent und höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland beträgt. Für das Jahr 2022 wären das mindestens rund 973 Euro und maximal rund 2.594 Euro brutto im Monat.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Sitzung des Bundesrats am 16. Dezember 2022
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