Krankenkasse, Pflege, Rente Manchen Rentnern droht eine böse Überraschung
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gesetzlich Versicherten drohen in den kommenden Jahren stark steigende Sozialbeiträge. Was das in Euro bedeuten könnte.
Egal, ob Rente, Pflege oder Krankenkasse – einer Studie zufolge könnten die Beiträge für die Sozialversicherungen bis 2035 drastisch steigen. Wie das Berliner IGES-Institut im Auftrag der DAK-Gesundheit ermittelt hat, droht aus heutiger Sicht eine Erhöhung der Beitragssätze auf 48,6 Prozent.
Dabei ging das IGES bei den bestimmenden Größen für die Beiträge von mittleren Werten aus – der Geburtenrate, der Lebenserwartung, der Migrationsbewegung und der Lohnentwicklung. Im günstigeren Szenario würde der Beitragssatz bis 2035 auf 45,8 Prozent steigen. Im ungünstigsten Fall kommen die Forschenden auf einen Wert von 51,2 Prozent.
Bei einer mittleren Entwicklung der bestimmenden Faktoren verteilt sich der Anstieg über die verschiedenen Versicherungszweige wie folgt:
- Gesetzliche Krankenversicherung: 16,3 auf 19,3 Prozent, inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent (bis 2035)
- Gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 auf 22,3 Prozent (bis 2035)
- Soziale Pflegeversicherung: 3,4 auf 4,1 Prozent (bis 2030)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 auf 3,0 Prozent (bis 2035)
Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie stark die Beiträge am Ende tatsächlich steigen, lässt sich schon heute ausrechnen, welche Euro-Beträge je nach Bruttoeinkommen zusätzlich an Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung fließen würden. Die folgenden Tabellen geben Ihnen einen Überblick.
So teuer wird die Krankenversicherung
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So teuer wird die Pflegeversicherung
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So teuer wird die Rentenversicherung
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So teuer wird die Arbeitslosenversicherung
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Gut zu wissen: Für Beschäftigte in Midijobs, bei denen das Monatsbrutto zwischen 538,01 und 2.000 Euro liegt, werden die Sozialbeiträge anders berechnet. Sie zahlen dann weniger als die Hälfte, der Arbeitnehmer übernimmt einen größeren Anteil.
Ab einem bestimmten Gehalt steigen die Beiträge zudem nicht mehr. Einkünfte oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze sind beitragsfrei. Lesen Sie hier, wo die Beitragsbemessungsgrenze aktuell liegt.
- Eigene Berechnungen
- IGES-Studie: "Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung – Szenarienbasierte Projektion bis zum Jahr 2035 für die DAK-Gesundheit"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa