Steuerersparnis Ferienbetreuung: Wann die Kosten dafür absetzbar sind

Einige Ferienangebote für Kinder können den Eltern Steuervorteile bringen. Damit die Absetzung der Kosten gelingt, müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Über rund 13 Wochen Ferien im Jahr können sich Schülerinnen und Schüler in Deutschland freuen. Berufstätige Eltern können von so viel Urlaub in der Regel nur träumen. Das ist vor allem auch betreuungstechnisch nicht immer leicht. Viele Eltern sind daher dankbar über diverse Angebote von Ferienprogrammen. Die Kosten dafür können laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) mitunter steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die reine Betreuung des Kindes im Vordergrund steht. Bieten also etwa Kita, Hort, Kirche oder Gemeinde ein buntes Programm mit Basteln, Spielen, Sport und Ausflügen an, hätten die Finanzämter in der Regel keine Einwände, so die Lohi. Anders sieht es aus, wenn die Vermittlung von Wissen oder Fähigkeiten im Vordergrund steht - etwa bei einem Fußball- oder Tenniscamp oder bei Sprachurlauben. Die Kosten für ein solches Programm sind demnach nicht steuerlich begünstigt.
Ab dem 14. Lebensjahr ist meist Schluss mit dem Steuerbonus
Wichtig ist außerdem, dass das Kind jünger als 14 Jahre und bei den Eltern gemeldet ist. Leben Vater und Mutter getrennt, können die Betreuungskosten nur von demjenigen Elternteil abgesetzt werden, bei dem das Kind gemeldet ist. Für Kinder mit einer Behinderung gilt die Altersgrenze nicht, sofern die Beeinträchtigung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Die Rechnung muss auf den entsprechenden Namen der Eltern oder des Elternteils ausgestellt sein, den exakten Wortlaut "Ferienbetreuung" enthalten und nicht in bar bezahlt worden sein.
Sind alle Bedingungen erfüllt, gehören die Aufwendungen in die Anlage Kind der Steuererklärung. Der Fiskus berücksichtigt pro Kind 80 Prozent der Ausgaben - allerdings nur bis zum Höchstbetrag von 4.800 Euro.
Großeltern für Betreuung bezahlt? Möglicherweise absetzbar
Übrigens: Wenn die Großeltern die Ferienbetreuung übernehmen und dafür bezahlt werden, können Eltern die Aufwendungen unter Umständen absetzen. Wichtig ist dann, dass die Großeltern bei der Minijob-Zentrale gemeldet sind und gemäß eines Vertrags per Überweisung bezahlt wurden.
Das funktioniert laut Lohi aber nur, wenn die Großeltern nicht im selben Haushalt wohnen. So sind sie Tagesmüttern, Babysittern oder Au-pair-Mädchen gleichgestellt.
- Nachrichtenagentur dpa