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"Verwahrentgelt": Direktbank ING verlängert Frist für Zustimmung zu neuen AGB


"Verwahrentgelt"
Direktbank ING verlängert Frist für Zustimmung zu neuen AGB

Von dpa
01.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Direktbank ING gibt Kunden mehr Zeit für die Zustimmung zu neuen AGB.Vergrößern des Bildes
Die Direktbank ING gibt Kunden mehr Zeit für die Zustimmung zu neuen AGB. (Quelle: Arne Dedert/dpa./dpa)
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Frankfurt/Main (dpa) - Die Direktbank ING gibt Kunden nun doch mehr Zeit für die Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen und damit einem Verwahrentgelt ab 50.000 Euro Guthaben je Konto. "Aktuell können Kunden, die noch nicht zugestimmt haben, dies auch weiterhin digital nachholen.

Die Kunden, die wir postalisch kontaktiert haben und die noch nicht zugestimmt haben, können dies ebenfalls noch machen", teilte das Institut mit Sitz in Frankfurt auf Nachfrage mit. Ein festes Enddatum nannte dieING Deutschlandnicht: "Das werden wir davon abhängig machen, wie sich die Zustimmungsquoten weiterentwickeln", sagte ein Sprecher auf die Frage, wie lange das Institut Kundinnen und Kunden noch Zeit einräume.

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Ursprünglich hatte dieING DeutschlandBestandskunden eine Frist bis Ende Februar gewährt, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit dem Verwahrentgelt von 0,5 Prozent pro Jahr für Beträge über dem Freibetrag von 50.000 Euro zuzustimmen. Vorstandschef Nick Jue hatte bei der Bilanzvorlage Anfang Februar betont: "Klar ist: Wir brauchen eine sichere rechtliche Basis, um mit unseren Kunden zusammenzuarbeiten."

Der Sprecher sagte nun: "Wir sind mit der Zustimmungsquote sehr zufrieden, die überwiegende Mehrheit hat den neuen AGB zugestimmt." Je nach Kundengruppe und Sichtweise sei die Bank unterschiedlich nah an einer 100-Prozent-Quote. "Kontokündigungen halten wir uns nach wie vor als letzten möglichen Schritt offen", bekräftigte die Bank.

Das Prozedere, das die ING Deutschland nach Jues Schätzung "einige Millionen Euro" kostet, ist Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), das die gesamte Branche beschäftigt. Das Gericht in Karlsruhe hatte Ende April vergangenen Jahres entschieden, dass Banken bei AGB-Änderungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen.

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