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Gasumlage | Anwalt erklärt: An diesen Punkten könnte sie noch scheitern


Rechtliche Fallstricke
An diesen Punkten könnte die Gasumlage scheitern

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 16.08.2022Lesedauer: 3 Min.
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Robert Habeck: Der Wirtschaftsminister hält die rechtlichen Probleme bei der Gasumlage für lösbar.Vergrößern des Bildes
Robert Habeck: Der Wirtschaftsminister hält die rechtlichen Probleme bei der Gasumlage für lösbar. (Quelle: Markus Schreiber/dpa)

Schon ab Oktober soll die Gasumlage greifen, die rechtliche Grundlage dafür steht aber noch nicht. Ein Anwalt für Energierecht erklärt, woran es noch hakt.

2,4 Cent – um diesen Betrag soll sich die Kilowattstunde Gas ab Oktober noch einmal verteuern. Zusätzlich zu den ohnehin schon dramatisch gestiegenen Preisen. Zahlen sollen diese Gasumlage alle Endverbraucher, die Gas beziehen, um Energieimporteure zu entlasten (mehr dazu hier). Doch ob das wirklich so kommen kann, ist fraglich.

Denn es gilt, noch viele juristische Feinheiten zu klären. t-online hat mit Martin Riedel, einem der führenden Anwälte für Energierecht, über die rechtlichen Fallstricke gesprochen.

Kann die Gasumlage wirklich durchgereicht werden?

In der Theorie soll es so laufen: Der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, das Unternehmen Trading Hub Europe (THE), legt die 2,4 Cent auf die Energieversorger um, die die Kosten dann an die Endverbraucher weitergeben. Ist allerdings noch ein Wärmeerzeuger zwischengeschaltet, wird es knifflig.

"Gaslieferanten können die Umlage zwar an die Wärmeerzeuger weitergeben, diese haben auf Basis der aktuellen Verträge in der Regel aber keine Chance, sie an Vermieter und Eigentümer durchzureichen", sagt Riedel.

"Verfassungsrechtlich große Zweifel"

Das Problem ist Wirtschaftsminister Habeck bekannt. Daher müsse man hier noch nacharbeiten, sagte er in einem Interview mit dem ZDF-"heute- journal". Energierechtsexperte Riedel ist jedoch skeptisch, dass das gelingt: "Ich habe verfassungsrechtlich große Zweifel, dass der Gesetzgeber in bestehende zivilrechtliche Vertragswerke eingreifen kann."

Die Konsequenz wäre dann, dass jedes Unternehmen, das aus Gas Wärme erzeugt, auf den Kosten sitzenbliebe – und möglicherweise Liquiditätsprobleme bekäme.

Können Wohnungsbaugesellschaften einspringen?

Eine Lösung könnte sein, dass Wohnungsbaugesellschaften die Umlage freiwillig an ihren Wärmelieferanten – beispielsweise die Stadtwerke – zahlen, da sie sich das Geld über die Betriebskostenabrechnung von ihren Mietern zurückholen können. Doch auch hier sieht Riedel ein Problem.

"Das könnte dann ein Vertrag zulasten Dritter sein, gegen den sich Mieter erfolgreich wehren könnten", sagt er. Der Wirtschaftsminister will das Energie-Sicherungsgesetz daher so gestalten, dass genau geregelt ist, wer was an wen weitergeben darf. "Auch da wird es verfassungsrechtlich interessant, wie er das machen will", so Riedel.

Für ihn ist klar: Die Gasumlage hätte von Grund auf anders konzipiert werden müssen. "Man müsste von dem ausgehen, was die Mieter zahlen können. Stattdessen fangen wir oben an und hoffen, dass sich alles andere schon regeln wird."

Von wem darf der Staat die Gasumlage überhaupt verlangen?

Grundsätzlich sollen alle Gasnutzer in Deutschland die Umlage zahlen, egal ob ihr Versorger überhaupt Gas aus Russland bezieht oder nicht. Wer nicht mit Gas heizt oder kocht, muss sich hingegen auch nicht an den Kosten beteiligen.

"Hier ist der Gesetzgeber nicht konsequent", sagt Riedel. "Bei den Gasnutzern macht man alle gleich, aber bricht die Solidarität dann ab." Das könne man für ungerecht halten, weil so nur etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung die staatliche Aufgabe der Gasversorgung mitfinanziere.

Andererseits: Nur diejenigen, die Gas bekommen, können es auch einsparen, lautet das Argument des Wirtschaftsministers. Das ist schließlich eine weitere erhoffte Wirkung der Gasumlage – neben der Rettung von kriselnden Energieimporteuren wie Uniper.

Auf der anderen Seite könne man es ebenso kritisch sehen, dass bei den Gasnutzern keine Unterschiede gemacht werden, so Riedel weiter. "Beispielsweise soll der Westen Deutschlands, der sein Gas eher nicht aus Russland bezieht, jetzt für das Abhängigkeitsproblem des Ostens mitzahlen."

Und während Haushalte, die ihre Wärme mit Holzpellets erzeugen, nicht zur Kasse gebeten werden, müssen Haushalte, die Wärme aus in Deutschland erzeugtem Biogas nutzen, die Gasumlagen mit zahlen. "Bei all diesen Fragen sind Klagen vor den Gerichten und auch dem Bundesverfassungsgericht unter anderem mit Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes denkbar", sagt Riedel.

Wie löst man das Festpreis-Problem?

Nicht nur Kunden, die ihr Gas gar nicht aus Russland beziehen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung von der Umlage betroffen sein, sondern auch solche mit Verträgen zum Festpreis. Dabei soll diese Art Vertrag Mehrkosten ja gerade verhindern.

Habeck hält das für ein "lösbares Problem". Doch er steht laut Riedel vor dem gleichen Dilemma wie bei den Wärmeerzeugern. "Damit Versorger die Preise weitergeben können, müsste man wieder in bestehende Verträge eingreifen", sagt der Energierechtsexperte. "Dass das Problem noch nicht gelöst ist, zeigt ja, dass es wohl doch nicht so gut zu lösen ist."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Telefonat mit Energierechtsanwalt Martin Riedel
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