t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Arbeitsrecht: Häufige Krankmeldung kein Grund für Rauswurf


Beruf & Karriere
Häufige Krankmeldung kein Grund für Rauswurf

t-online, t-online.de, sia

Aktualisiert am 06.07.2011Lesedauer: 2 Min.
Wer lange krank ist, dem droht nicht notwendigerweise der RausschmissVergrößern des BildesWer lange krank ist, dem droht nicht notwendigerweise der Rausschmiss (Quelle: imago/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Mitarbeiter, die häufig wegen Krankheit ausfallen, können gerade kleine Betriebe schnell in Schwierigkeiten bringen - wenn etwa Aufträge nicht erfüllt werden können. Trotzdem sind hohe Fehlzeiten kein Grund für den Chef, Angestellte vor die Tür zu setzen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm. Die Richter kippten die Kündigung eines Mannes, der sich seit 2006 an zwischen 33 und 103 Arbeitstagen pro Jahr krankgemeldet hatte. Wir erläutern Ihnen, warum sie den Rauswurf als unwirksam bewerteten.

Rauswurf nach 22 Jahren im Betrieb

Der 40-jährige Arbeitnehmer war seit mehr als 22 Jahren als Maschinenbediener für einen Zulieferer der Küchenmöbelherstellung tätig. Ab 2006 fiel er häufig wegen verschiedener Krankheiten aus - von Depressionen über eine Knieprellung bis hin zu einer Katzenbissverletzung. Im September 2009 kündigte der Arbeitgeber dem Dauerkranken schließlich, nachdem dieser zuvor auf das Angebot einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme nicht reagiert hatte.

Entlassener siegt in erster Instanz

Gegen die Entlassung wehrte sich der 40-Jährige vor dem Arbeitsgericht Herford. Mit Erfolg: Die Richter geben seiner Klage statt. Sie sahen keinen Grund für eine negative Gesundheitsprognose und auch in Bezug auf die depressiven Episoden des Mannes kein Risiko eines Rückfalls.

Firma beklagt hohe Entgeltfortzahlungen und betriebliche Störungen

Der Arbeitgeber legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Das Unternehmen führte ins Feld, es habe mehrmals über 30 Arbeitstage im Jahr hinaus Entgeltfortzahlungen leisten müssen. Zudem habe es durch den Ausfall des Maschinenbedieners schwerwiegende Störungen im Produktionsprozess bis hin zu Lieferproblemen gegeben.

LAG gibt Maschinenbediener recht

Die Landesarbeitsrichter sahen das anders. Ihrer Meinung nach gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Krankheitsbild des Mitarbeiters wiederholt auftreten könnte. Was die Entgeltfortzahlungen betrifft, bezogen sich die Richter auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Demnach müssen diese "außergewöhnlich" beziehungsweise "extrem" hoch sein, um die Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters für eine Firma unzumutbar zu machen.

Berufung gescheitert

Das Unternehmen hatte nach Rechnung des Gerichts insgesamt knapp 11.000 Euro Entgeltfortzahlung geleistet. Das reiche nicht aus, um die Kündigung eines Arbeitnehmers mit einer so langen Betriebszugehörigkeit zu rechtfertigen, befanden die Landesarbeitsrichter.

Gesundheitsprognose ist entscheidend

Ob der Arbeitgeber einen kranken Mitarbeiter entlassen darf oder nicht, darüber entscheidet dem Bundesarbeitsgericht zufolge grundsätzlich die Prognose, wie sich der Gesundheitszustand des Betroffenen innerhalb der folgenden zwei Jahre voraussichtlich entwickeln wird (Az.: 2 AZR 431/98). Der Arbeitgeber müsse zudem nachweisen können, dass die Erkrankung des Beschäftigten die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt.

Arbeitgeber muss Alternativen zu Kündigung prüfen

Ist das - etwa bei einer dauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit - der Fall, bleibt nach dem Urteil der Bundesarbeitsrichter aber zu prüfen, ob es nicht andere zumutbare Mittel als eine Kündigung gibt, um den Ausfall auszugleichen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, übergangsweise eine Aushilfe einzustellen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website