t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenFrag t-online | Ihr Geld

Widerrufsrecht: So lange können Sie Verträge rückgängig machen


Frag t-online
Wie lange können Sie einen Vertrag widerrufen?


02.05.2025 - 06:00 UhrLesedauer: 3 Min.
Schutz der Verbraucher: Wenn Ihnen am Telefon ein Vertrag untergeschoben wurde, ist er nicht automatisch gültig.Vergrößern des Bildes
Schutz der Verbraucher: Wenn Ihnen am Telefon ein Vertrag untergeschoben wurde, ist er nicht automatisch gültig. (Quelle: South_agency/getty-images-bilder)
News folgen

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um das Widerrufsrecht bei Verträgen.

Auch wenn heute die meisten Sachen online laufen – viele Leute schließen Verträge immer noch gerne mit einem anderen Menschen am Telefon ab. Der Vorteil dabei: Sie können Ihre Fragen persönlich stellen und bekommen im besten Fall sofort eine Antwort. Doch wird der Vertrag direkt abgeschlossen, fehlt oft die Zeit, die Details noch einmal in Ruhe durchzulesen und zu prüfen.

Da kommt es schon einmal vor, dass man einen Vertrag abschließt, den man eigentlich gar nicht braucht oder möchte. So auch in dem Fall einer t-online-Leserin. Sie schloss am Telefon einen Vertrag ab. Dabei wurde ihr zugesichert, dass sie diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen könne. Die Vertragsunterlagen trafen aber erst nach zwei Wochen bei der Leserin ein. Nun fragt sie sich: Kann ich den Vertrag auch nach Ablauf der 14 Tage noch widerrufen?

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.



Ihre FrageIhre Daten
0/200
Info Icon
Wählen Sie ein Thema, das auch andere Leser interessiert. Unsere Redaktion recherchiert unabhängig und gewissenhaft, bietet jedoch keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung an. Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.
* PflichtfeldDatenschutzhinweis

Klare Zustimmung entscheidend

Ob Sie widerrufen können oder nicht, kommt darauf an, ob Sie dem Vertrag telefonisch zugestimmt haben oder nicht. Haben Sie den Abschluss des Vertrags bejaht und das 14-tägige Widerrufsrecht ist abgelaufen, lässt er sich nur schwer rückgängig machen. In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung einzureichen. "Dazu muss das Unternehmen den Vertrag nicht wie vereinbart erfüllen", erklärt die Verbraucherzentrale Berlin auf Anfrage von t-online. Andernfalls müssen Sie sich an die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen halten.

Ein anderer Fall tritt ein, wenn Sie am Telefon keinem Vertragsabschluss zugestimmt haben. "Dann ist auch gar kein Vertrag zustande gekommen, der widerrufen werden müsste. Diesen Einwand kann man auch nach Ablauf der Widerrufsfrist geltend machen", so die Verbraucherschützer.

So lange können Sie widerrufen

In der Regel gilt für Verträge, die im Internet, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen werden, das gesetzliche Widerrufsrecht. Es ist normalerweise 14 Tage lang gültig. Das heißt, Sie können einen solchen Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung rückgängig machen.

Dafür teilen Sie dem Unternehmen am besten schriftlich mit, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Viele Unternehmen haben dafür ein Musterformular. Die Verbraucherzentrale NRW rät dazu, es per Einschreiben zu verschicken. So hätten Sie im Fall eines Streits einen Beweis. Zudem raten die Verbraucherschützer, als doppelte Absicherung eine E-Mail mit dem Widerruf zu schicken. Eine Unterschrift auf Widerrufsformularen ist nicht notwendig.

Wann startet die Widerrufsfrist?

Sie beginnt, sobald Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Das passiert meist bei Vertragsabschluss. Bei schriftlichen Verträgen liegt die sogenannte Widerrufsbelehrung dem Vertrag bei. Gut zu wissen: Haben Sie etwas bestellt, etwa ein Paar Schuhe in einem Onlineshop oder ein Zeitungsabo, beginnt das Widerrufsrecht erst, wenn Sie die Ware bekommen.

Symbol für das Nutzen von Künstlicher Intelligenzt-online-Assistent

Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.

0/150

Antworten können Fehler enthalten und sind nicht redaktionell geprüft. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben. Mehr Informationen. Bei Nutzung akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere t-online-Assistent Nutzungsbedingungen.

Wenn Sie beim Abschluss eines Vertrags nicht über das Widerrufsrecht informiert werden, gilt eine verlängerte Frist – nämlich ab dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Sie ordentlich über Ihr Recht informiert. Erhalten Sie überhaupt keine Informationen zum Widerruf, können Sie den Vertrag bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss rückgängig machen. Danach verfällt Ihr gesetzlicher Anspruch.

Sonderregelung bei Telekommunikationsanbietern

Beim Abschluss von Verträgen mit Telekommunikationsanbietern – also Mobilfunk oder Internet – gilt nun aber eine Sonderregelung. Hier gelten seit 2021 strengere Regelungen im Telekommunikationsgesetz. Anbieter müssen Kunden bei einem Vertragsabschluss die Zusammenfassung des Vertrags schriftlich bereitstellen, etwa per E-Mail. In solchen Fällen reicht ein Gespräch am Telefon nicht aus. Kunden müssen zudem die schriftliche Zusammenfassung des Vertrags schriftlich bestätigen. "Hier genügt auch schon eine SMS mit 'Ja' oder 'Okay'", so die Verbraucherzentrale Berlin. Erst dann ist der Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter wirksam.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom