Frag t-online Warum steigen die Abgaben auf meine Betriebsrente?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten.
Betriebsrenten sind für viele Ruheständler ein wichtiges Einkommen neben der gesetzlichen Rente. Während die Rente in manchen Fällen steuerfrei bleibt, etwa wenn die Vereinbarung vor 2001 geschlossen wurde, werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, wenn Ihre Rente monatlich höher als 187,50 Euro liegt (Stand: 2025) oder Sie als Rentner freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert sind. Lesen Sie hier mehr dazu.
Ein t-online-Leser wollte in dem Zusammenhang wissen, warum seine Krankenkassenbeiträge auf seine Betriebsrente aus einer Direktversicherung jährlich steigen, obwohl die Rente selbst gleich hoch bleibt.
Freiwillig versicherte Rentner zahlen deutlich mehr
Auch wenn sich die Rentenhöhe nicht verändert, können die Beiträge zur Krankenversicherung steigen – etwa weil der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse angepasst wurde. Dieser ist in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht worden und liegt 2025 laut Richtwert der Bundesregierung bei 2,5 Prozent – fast doppelt so hoch wie noch vor wenigen Jahren.
Besonders betroffen sind Rentner, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind: Sie zahlen auf alle Einkünfte den vollen Beitragssatz – aktuell also 17,1 Prozent. Dazu gehören gesetzliche Rente, Betriebsrente, Mieten und Kapitalerträge. Die Krankenkasse berechnet den Beitrag auf Basis aller Einkünfte und zieht ihn nicht automatisch ein – stattdessen zahlt der Rentner per Überweisung oder Lastschrift. Die Mehrkosten fallen hier also direkt auf.
Gut zu wissen
Den Beitrag zur Krankenkasse können Sie für den Teil reduzieren, der auf die gesetzliche Rente entfällt, indem Sie bei der Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen. Dann zahlen Sie nur den halben allgemeinen Beitragssatz und den halben Zusatzbeitrag. Lesen Sie hier mehr dazu.
Höherer Zusatzbeitrag schmälert Rente
Ein Beispiel zeigt, wie daraus ein höherer Beitrag werden kann: Angenommen, Sie erhalten monatlich 1.400 Euro gesetzliche Rente und 500 Euro Betriebsrente – zusammen 1.900 Euro. Bei einem Beitragssatz von 17,1 Prozent für die Krankenversicherung und 3,4 Prozent für die Pflegeversicherung (wenn Sie Kinder haben) ergibt sich ein Gesamtbeitrag von rund 390 Euro im Monat.
Durch den Zuschuss zur Krankenversicherung auf die gesetzliche Rente reduziert sich Ihr Eigenanteil auf rund 270 Euro. Mehr als 85 Euro beträgt davon der Krankenkassenbeitrag auf Ihre Betriebsrente, 17 Euro gehen an die Pflegeversicherung. Würde der Zusatzbeitrag der Krankenkasse im Jahr 2026 wie derzeit geschätzt von 2,5 auf 3,0 Prozent steigen, müssten Sie bei gleichbleibender Rente höhere Abgaben an die Sozialversicherung leisten: 6 Euro im Monat insgesamt – und 2,50 Euro auf die Betriebsrente.
Weniger Abgaben für pflichtversicherte Rentner
Besser haben es Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KdR) pflichtversichert sind: Auch hier wird auf die Betriebsrente ein Beitrag fällig – allerdings nur auf den Teil, der über dem monatlichen Freibetrag von 187,50 Euro liegt. Außerdem gilt bei ihnen nur der halbe Beitragssatz zur Krankenversicherung, aktuell rund 8,55 Prozent. Bei 500 Euro Betriebsrente wären somit nur 312,50 Euro beitragspflichtig.
Daraus ergibt sich ein monatlicher Krankenversicherungsbeitrag von etwa 26,70 Euro, der direkt von der Versicherung einbehalten wird. Zusätzlich fallen auf die gesamte Betriebsrente auch Beiträge zur Pflegeversicherung an – aktuell 3,4 Prozent, also 17 Euro im Monat. Insgesamt liegt die Belastung bei etwa 43,70 Euro. Würde sich der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung auf 3,0 Prozent erhöhen, steigen die Abgaben auf die Betriebsrente um etwa 80 Cent auf 27,50 Euro, die Sozialabgaben insgesamt steigen auf 44,50 Euro.
Ein Anstieg des Krankenkassenbeitrags macht sich also auch in diesem Fall bemerkbar, aber nicht so stark wie für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner.
- krankenkassen.de: "Entwicklung der Zusatzbeiträge von 2015 bis 2025"
- Eigene Recherche
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