Frag t-online Nach 30 Jahren USA: Darf ich zurück in die GKV?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Rückkehr in die GKV.
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Drei Jahrzehnte im Ausland gelebt, dort gearbeitet und Steuern gezahlt – und nun geht es zurück nach Deutschland: Für viele Rückkehrer aus Übersee stellt sich nicht nur die Frage nach Wohnung und Alltag, sondern auch nach der Krankenversicherung.
In Deutschland besteht zwar eine Versicherungspflicht. Doch gilt diese auch für jemanden, der im Rentenalter zurück in die Heimat zieht? Und wenn ja, ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dann eine Option? Diese Frage stellte sich eine 83-jährige t-online-Leserin, die nach 30 Jahren aus den USA wieder nach Deutschland kommt. Sie fürchtet, nicht mehr aufgenommen zu werden, da sie älter als 55 Jahre ist – ab diesem Alter ist ein Wechsel in die GKV in der Regel nicht mehr möglich.
Kann ich als Rentner in die GKV zurück?
Die Kurzantwort: Ja, unter bestimmten Bedingungen können Menschen, die jahrelang im Ausland gelebt haben und keine reguläre Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben, aufgrund der sogenannten Auffangversicherung wieder in die GKV aufgenommen werden – vorausgesetzt, sie waren vor ihrem Auslandsaufenthalt zuletzt gesetzlich versichert.
Das teilt die Barmer Krankenkasse auf Nachfrage von t-online mit. Grundlage ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), das regelt, dass alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sind.
Was bedeutet Auffangversicherung?
Die Auffangversicherung ist eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass in Deutschland niemand ohne Krankenversicherung leben muss. Sie greift immer dann, wenn jemand im Inland wohnt, aber keinen Anspruch auf eine andere Form der Absicherung im Krankheitsfall hat. Wer früher gesetzlich versichert war und nun keinen anderen Versicherungsschutz mehr vorweisen kann, wird dadurch wieder in die GKV aufgenommen – ganz automatisch und kraft des Gesetzes. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich früher um eine Pflicht-, freiwillige oder Familienversicherung handelte.
Warum ist die Rückkehr trotz hohen Alters und langem Auslandsaufenthalt möglich?
Eine weitverbreitete Annahme lautet: Wer älter als 55 ist, hat keine Chance mehr auf eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Doch für die Auffangversicherung gilt diese Altersgrenze nicht. Entscheidend ist allein, dass Sie vor dem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert waren – auch wenn das Jahrzehnte zurückliegt.
Es spielt also keine Rolle, ob Sie 30 oder 50 Jahre in einem anderen Land gelebt haben. Sobald Sie wieder dauerhaft nach Deutschland ziehen und keinen privaten oder sonstigen gültigen Versicherungsschutz nachweisen können, tritt die Versicherungspflicht in der GKV wieder in Kraft.
Warum zählt die private Krankenversicherung in den USA nicht?
Haben Sie sich während Ihres Auslandsaufenthalts privat versichert – etwa in den USA –, dann bedeutet das nicht automatisch, dass Sie damit aus Sicht der deutschen Sozialversicherung privat versichert sind. Das liegt daran, dass ausländische Policen häufig nicht unter die deutsche Definition von "privater Krankenversicherung" fallen.
Besonders dann, wenn der Schutz nur zeitweise bestand oder über eine Gruppenversicherung abgeschlossen wurde, erkennt der Gesetzgeber diesen Schutz nicht als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" an. Sie gelten in diesem Fall als nicht versichert – und das löst wiederum die Auffangversicherungspflicht in der GKV aus.
Welche Rolle spielt die Anwartschaft – und warum ist sie hier überflüssig?
Die Anwartschaft ist eine Art Ruhestellung Ihrer Krankenversicherung. Sie zahlen geringe Beiträge, sichern sich aber das Recht, später wieder in die GKV aufgenommen zu werden. Für viele Auswanderer ist das ein nützliches Mittel, um sich für eine spätere Rückkehr abzusichern.
Doch sie ist nicht zwingend erforderlich. Denn: Wenn Sie vor der Auswanderung gesetzlich versichert waren und bei Ihrer Rückkehr keine gültige private Absicherung mehr haben, greift die Auffangversicherung auch ohne Anwartschaft. In diesem Fall spielt sie also keine Rolle.
Fazit
Auch im hohen Alter müssen Sie als Rückkehrer aus dem Ausland nicht zwangsläufig in die teure private Krankenversicherung. Wenn Sie vor Ihrer Auswanderung gesetzlich krankenversichert waren und heute keinen gültigen Schutz mehr besitzen, haben Sie ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Rückkehr in die GKV – selbst mit 83 Jahren und nach jahrzehntelangem Leben im Ausland.
Idealerweise sollten sich Betroffene an die Krankenkasse wenden, bei der sie zuletzt in Deutschland versichert waren, teilt die Barmer mit. Es empfiehlt sich, den jeweiligen Einzelfall mit der Krankenkasse zu klären.
- deutsche-im-ausland.org: "Krankenversicherung bei Rückkehr aus dem Ausland"
- bkk-sbh.de: "Auffangversicherungspflicht"
- krankenkassen.de: "Krankenversicherung bei Rückkehr aus dem Ausland"
- krankenkassen.de: "Krankenversicherung für Rentner und Pensionäre"
- deutsche-rentenversicherung.de: "Arbeiten in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)"
- privat-patienten.de: "Was Sie über den Basistarif wissen sollten"