t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Finanzen: Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften füreinander


Finanzen
Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften füreinander

Von dpa
26.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Bei einem Gemeinschaftskonto haften die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch.Vergrößern des Bildes
Bei einem Gemeinschaftskonto haften die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch. Doch jeder kann jederzeit die Einzelverfügungsbefugnis des anderen für die Zukunft widerrufen. (Quelle: Jens Kalaene./dpa)
News folgen

Berlin (dpa/tmn) - Richten Paare ein gemeinsames Konto ein, entscheiden sie sich häufig für ein sogenanntes Oder-Konto. Dabei kann jeder Kontoinhaber grundsätzlich ohne Mitwirkung des anderen über das Konto verfügen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Wichtig hierbei: Die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften gesamtschuldnerisch. Wenn einer der Partner das gemeinsame Konto überzieht, kann die Bank von dem anderen Kontoinhaber die gesamte Rückzahlung verlangen.

Es gibt aber auch eine Notbremse: Jeder Kontoinhaber kann jederzeit die Einzelverfügungsbefugnis des anderen für die Zukunft widerrufen. Ab dann kann nur gemeinsam über das Konto verfügt werden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom