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Diebstahl im Freibad: Hausratpolice greift manchmal unterwegs


Diebstahl im Freibad
Hausratpolice greift manchmal unterwegs

Von dpa
17.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Wer sein Handy beim Ausflug ins Freibad nicht im Auge behält, geht bei einem Diebstahl leer aus.Vergrößern des BildesWer sein Handy beim Ausflug ins Freibad nicht im Auge behält, geht bei einem Diebstahl leer aus. Wird das Gerät im Spind eingeschlossen, greift beim Einbruch meist die Hausratpolice. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Hamburg (dpa/tmn) - Portemonnaie, Handy oder Handtasche gehören zum Hausrat. Das heißt: Diese Gegenstände sind auch unterwegs über die Hausratversicherung versichert, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg.

Die sogenannte Außenversicherung für den Hausrat ersetzt Verluste, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Allerdings gibt es einen Haken: Sie greift nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub, nicht jedoch bei einfachem Diebstahl.

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Beispiel: Ein Verbraucher versteckt beim Besuch im Freibad seine Wertsachen unter dem Badetuch. Werden Portemonnaie oder Handy jetzt gestohlen, greift die Außenversicherung nicht. Denn das gilt als einfacher Diebstahl.

Anders sieht es aus, wenn die Wertsachen im Spind in der Umkleidekabine deponiert werden. Wird der Spind aufgebrochen und die Sachen gestohlen, kommt die Versicherung für den Schaden auf.

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