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Erleichterung für Verbraucher: Discounter und Supermärkte müssen Elektroschrott annehmen


Erleichterung für Verbraucher
Discounter und Supermärkte müssen Elektroschrott annehmen

Von dpa
07.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Geschäfte, deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen, müssen künftig alte Geräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen.Vergrößern des BildesGeschäfte, deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen, müssen künftig alte Geräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. (Quelle: Maurizio Gambarini/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Verbraucher können alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys künftig auch in Discountern und Supermärkten abgeben. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat nun beschlossen.

Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die Läden selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. Die neuen Regeln treten im Januar 2022 in Kraft.

Geschäfte müssen kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder eine Powerbank auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird - etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.

Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als eigentlich von der EU vorgeschrieben. Bürger sind verpflichtet, ihren Müll zu trennen - dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört. Allerdings kontrolliert niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe.

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