• Home
  • Wirtschaft & Finanzen
  • Geld & Vorsorge
  • Rente & Altersvorsorge
  • Rente und DDR: Gibt es eine Extrarente für Mitglieder der Kampfgruppen?


Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextInzidenz steigt auf fast 700Symbolbild für einen TextNasa warnt vor Chinas MondplänenSymbolbild für einen TextUkrainische Suppe wird WeltkulturerbeSymbolbild für einen TextSchlagerstars sorgen für SensationSymbolbild für einen TextErdbeben im Iran: Mehrere ToteSymbolbild für einen TextE-Mail bringt Innenminister unter DruckSymbolbild für einen TextEmotionale Worte von Harry und WilliamSymbolbild für einen TextPrinzessin Victoria begeistert mit LookSymbolbild für einen TextFußball-Traditionsklub verkauftSymbolbild für einen TextTeenager in Bayern vermisstSymbolbild für einen Watson TeaserRTL-Star wütet gegen Boris BeckerSymbolbild für einen TextErdbeersaison auf dem Hof - jetzt spielen

Gibt es eine Extrarente für Mitglieder der DDR-Kampfgruppen?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 19.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Betriebshauptgruppe Kampfgruppe marschiert mit DDR-Fahnen anlässlich eines Festakts.
Betriebshauptgruppe Kampfgruppe marschiert mit DDR-Fahnen anlässlich eines Festakts. (Quelle: Günter Schneider/imago-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Mein Mann war in DDR-Zeiten neben der NVA in der Kampfgruppe tätig, gibt es dafür extra Punkte oder Rente?

Nein, im Regelfall nicht. Es kommt allerdings darauf an, wie lange Ihr Mann bei den Kampfgruppen gewesen ist. Die Mitglieder der Kampfgruppen oder auch Betriebskampfgruppen waren Beschäftigte der Betriebe in der DDR, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund.
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund. (Quelle: DRV Bund)

Also solche haben sie mehrmals im Jahr in ihrer Freizeit an militärischen Übungen oder Schulungen teilgenommen. "Bis 1990 gab es als Anerkennung für den ansonsten unbezahlten Dienst ab einer 25-jährigen Zugehörigkeit einen Zuschlag zur Altersrente", so Manthey.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Dieser werde seit 1990 nicht mehr gezahlt, sagt Manthey. Der Grund ist naheliegend. Schließlich gibt es die DDR und so auch die Kampfgruppen seitdem nicht mehr.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Wann es sich lohnt, mit Ihrem Gehalt betrieblich vorzusorgen
  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff
Rentenpunkte
Ratgeber Aktien










t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website