Geld & Vorsorge So sperren Sprach- und Hörgeschädigte Bankkarten

Frankfurt (dpa/tmn) - Nach dem Verlust der Kreditkarte oder Girocard muss es oft schnell gehen. Betroffene können den Sperrnotruf 116 116 wählen. Was aber tun Sprach- oder Hörgeschädigte in einem solchen Fall?
Sie können ihre Zahlungskarten zum Beispiel per Fax sperren lassen, teilt das Internetportalwww.kartensicherheit.demit. Die Faxnummer ist dabei identisch mit der Telefonnummer 116 116. EntsprechendeVorlagenzum Durchfaxen stellt das Internetportal kostenfrei auf seiner Webseite zur Verfügung.
Betroffene können alternativ dieSperr-App 116 116für das Smartphone (Android/iOS)nutzen. Nach Angaben von kartensicherheit.de können Zahlungskarten dort sicher gespeichert und direkt in der App gesperrt werden, sofern das teilnehmende Finanzinstitut der App den Zugang gewährt.
Viele Banken bieten zudem die Möglichkeit der Kartensperrung via Online- oder Mobile-Banking, etwa in der eigenen Smartphone-App.