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Entgangene Einkünfte - Rente: Nach einem Unfall Ausgleichsansprüche geltend machen


Entgangene Einkünfte
Rente: Nach einem Unfall Ausgleichsansprüche geltend machen

Von dpa
03.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Unfall bremst Sie bei der Arbeit aus? Dann drohen Nachteile in der Rentenversicherung.Vergrößern des BildesEin Unfall bremst Sie bei der Arbeit aus? Dann drohen Nachteile in der Rentenversicherung. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Menschen, die einen Unfall hatten, können daraus entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Nachteile können entstehen, wenn versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Reichen Geschädigte einen Antrag ein, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. Gegebenenfalls können aus dem Unfall resultierende Nachteile in den Rentenansprüchen dann wieder ausgeglichen werden.

Weitere Informationen gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800/10 00 48 00 oderonline.

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