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Energiepreispauschale: Erhöht die Einmalzahlung meine Rente?


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Rentenfrage der Woche
Erhöht die Energiepauschale meine Rente?

Von Mauritius Kloft

Aktualisiert am 10.09.2022Lesedauer: 1 Min.
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Dreihundert Euro in bar (Symbolbild): Die Energiepreispauschale soll Bürger angesichts steigender Kosten entlasten.Vergrößern des Bildes
Dreihundert Euro in bar (Symbolbild): Die Energiepreispauschale soll Bürger angesichts steigender Kosten entlasten. (Quelle: IMAGO/Fotostand / K. Schmitt)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Erhöht die Energiepauschale den späteren Rentenanspruch?

Angesichts stark gestiegener Energiepreise zahlt der Bund allen aktiv tätigen Erwerbstätigen im September 2022 eine sogenannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro aus. Doch, wie Dirk Manthey erklärt: "Bei der Energiepreispauschale handelt es sich nicht um ein Arbeitsentgelt, sie erhöht somit auch keine späteren Rentenansprüche."

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Arbeitgeber zahlen die Energiepreispauschale an die Arbeitnehmer aus, jedoch soll dies nur einen einfachen und unbürokratischen Prozess ermöglichen.

Vorteil für Sie ist: Die Energiepreispauschale wird entsprechend auch nicht als Einkommen bei Hinterbliebenenrenten angerechnet. "Auch bei Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze und bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird die Energiepauschale nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt", so Manthey weiter.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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