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Mord ist kein Arbeitsunfall - Wirtin bekommt keine Witwenrente aus der Unfallversicherung


Steuern
Mord ist kein Arbeitsunfall - Wirtin bekommt keine Witwenrente

dpa, afp, t-online, dpa, AFP

Aktualisiert am 20.01.2012Lesedauer: 1 Min.
Laut dem Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart ist Mord kein ArbeitsunfallVergrößern des BildesLaut dem Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart ist Mord kein Arbeitsunfall (Quelle: archiv-bilder)
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Sie wollte die Witwenrente aus der Unfallversicherung ihres ermordeten Mannes, doch die Frau scheiterte damit vor dem Landessozialgericht Stuttgart. Der gemeinsame Sohn der Eheleute hatte den 59-Jährigen auf der Rückfahrt vom Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet.

Dies sei kein Arbeitsunfall gewesen, entschieden die Stuttgarter Richter in ihrem Beschluss (Az.: L 2 U 5633/10) und verweigerten der Witwe die begehrte Hinterbliebenenrente.

Mord auf Rückfahrt von Steuerberater

Die Witwe des Getöteten hatte vom Unfallversicherungsträger eine Witwenrente verlangt und argumentiert, dass sich das Geschehen auf der Rückfahrt vom Steuerberater zugetragen hatte - also im Rahmen einer Tätigkeit, die unter Unfallversicherungsschutz stehe. Das Gericht lehnte die Zahlung von Hinterbliebenenrente nun mit der Begründung ab, dass der Tod des Opfers in keinem "betrieblichen Zusammenhang" gestanden habe. Dass der Mord während einer betriebsbedingten Autofahrt geschah, sei lediglich Zufall gewesen.

Der Ermordete und seine Frau hatten laut Gericht zwei Pizzerien betrieben, die beide auf den Namen der Frau geführt wurden. Der Mann aus St. Leon-Rot in Baden-Württemberg war offiziell nur als Koch angestellt, es spreche aber viel dafür, dass er der eigentliche Inhaber des Betriebs gewesen war.

Vater-Sohn-Konflikt

Der 38-jährige arbeitslose Sohn hatte den Vater unter der Vortäuschung einer Panne aus dem Auto gelockt, mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen und dann mit Benzin übergossen und angezündet. Der deshalb zu lebenslanger Haft Verurteilte hatte laut Gericht aus Hass gegen den Vater gehandelt, da dieser seine Frau sexuell belästigt haben soll.

Ursprünglich hatte der Sohn laut Mitteilung wohl geplant, auch sich selbst umzubringen. Stellte sich aber dann doch der Polizei.

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