Was Sie über die unbeliebte Steuerklasse 6 wissen sollten

Wie hoch Ihr Nettogehalt ausfällt, hängt stark von Ihrer Steuerklasse ab. Am größten sind die Abgaben in der Klasse 6. Wir erklären, wann Sie das betrifft und mit welchen Abzügen Sie rechnen müssen.
Jeder, der in Deutschland Einkommen erzielt, muss dieses versteuern. Sind Sie angestellt, zahlen Sie dafür Lohnsteuer. Wie viel, richtet sich nach Ihrer Steuerklasse. Als unbeliebteste gilt dabei die Steuerklasse 6.
Hier müssen Sie die meisten Abzüge in Kauf nehmen. Wir zeigen Ihnen, woran das liegt, wann Sie in diese Steuerklasse eingestuft werden und was Sie dabei beachten sollten.
Wann komme ich in Steuerklasse 6?
Die Steuerklasse 6 wird für Sie erst relevant, wenn Sie neben Ihrem Hauptberuf noch mindestens einen weiteren Job haben. Übersteigen die Einkünfte aus dem Nebenjob die Minijob-Grenze von 450 Euro, wird dieses Beschäftigungsverhältnis in der Regel nach Steuerklasse 6 besteuert. Haben Sie mehrere Minijobs neben Ihrer Hauptbeschäftigung, bleibt der erste abzugsfrei, alle weiteren werden ab dem ersten Euro nach Steuerklasse 6 besteuert.
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Diese Steuerklasse kann Sie aber nicht nur treffen, wenn Sie mehreren Berufen nachgehen. Falls Sie bereits in Rente sind und eine Betriebsrente beziehen, landen Sie mit einer zusätzlichen Nebentätigkeit ebenfalls in dieser Steuerklasse. Auch als Student mit mehreren Nebenjobs können Sie dort hineinrutschen.
Wie viel wird bei Steuerklasse 6 abgezogen?
In der Steuerklasse 6 sind die Abzüge besonders hoch, weil Freibeträge entfallen. Anders als in den Steuerklassen 1 bis 4 gibt es weder den steuerlichen Grundfreibetrag, den jeder Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann, noch den Arbeitnehmerpauschbetrag oder den Pauschalbetrag für Sonderausgaben.
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Auch die Pauschale für die persönliche Altersvorsorge oder den Kinderfreibetrag können Sie hier nicht in Anspruch nehmen. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Die Freibeträge haben Sie üblicherweise bereits in der Steuerklasse für Ihren Hauptjob genutzt, um die Steuerlast zu senken.
Wie hoch Ihre Abzüge in der Steuerklasse 6 genau ausfallen, hängt von der Höhe Ihres Gehalts ab. In den meisten Fällen werden etwa 50 bis 60 Prozent Steuerlast von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Wie hoch die Abgaben genau sind, können Sie mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums berechnen. Mehr zu den Abzügen in Steuerklasse 6 lesen Sie hier.
Gut zu wissen: Sind Sie in Steuerklasse 6 eingestuft, haben Sie zwar zunächst hohe Abgaben, womöglich bekommen Sie aber nach der Steuererklärung Geld erstattet. Denn in Steuerklasse 6 gelten zwar viele Freibeträge nicht, Werbungskosten und Sonderausgaben dürfen Sie aber absetzen.
Worauf sollte ich bei Steuerklasse 6 achten?
Generell gilt: Sie dürfen selbst entscheiden, welchen Job Sie in welche Steuerklasse einordnen. Die Steuerklasse 6 sollten Sie deshalb für das Arbeitsverhältnis nutzen, in dem Sie die geringsten Einkünfte haben.
Bevor Sie einen solchen Nebenjob annehmen, sollten Sie aber prüfen, ob es womöglich günstiger wäre, sich stattdessen einen Minijob zu suchen. Damit verdienen Sie zwar weniger, zahlen für diese Beschäftigung aber gar keine Steuern.
- Eigene Recherche
- Bundesfinanzministerium
- steuerklassen.com
- taxfix.de