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Corona-Krise: Kurzarbeiter müssen 1,6 Milliarden an den Staat zurückzahlen


Steuernachforderungen
Kurzarbeiter sollen 1,6 Milliarden Euro an den Staat zurückzahlen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 11.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Steuererklärung: Bei manchen Kurzarbeitern kann es dieses Jahr eine böse Überraschung geben.Vergrößern des BildesSteuererklärung: Bei manchen Kurzarbeitern kann es dieses Jahr eine böse Überraschung geben. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Kurzarbeit ist steuerfrei

Der Staat nimmt für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit bedeutet das: Ihnen drohen nun Steuernachforderungen, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist. Das geht aus einer Anfrage der Linken im Bundestag an die Bundesregierung hervor.

Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Dieser Vorbehalt bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten erhöht.

Kurzarbeitergeld (Kug) ist zwar steuerfrei, der Empfänger wird aber nachträglich indirekt belastet. Denn die Leistung erhöht den Steuersatz für den Rest des zu versteuernden Einkommens. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.

Kurzarbeit: Wem Steuernachzahlungen drohen

Als Orientierungshilfe gilt: Wer etwa in einigen Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten hat – also gar nicht gearbeitet hat –, im Rest des Jahres aber voll beschäftigt war, kann in der Regel mit einer Steuerrückzahlung rechnen. Anders sieht es aber oft aus, wenn Sie etwa nur zu 50 Prozent Kurzarbeitergeld erhalten haben.

Bekommen Sie die Leistung zusätzlich zum Lohn, droht häufig eine Nachzahlung. Abhängig ist dies aber auch davon, wie viel Werbungskosten Sie geltend machen können und in welcher Steuerklasse Sie sind. Wie sich der Progressionsvorbehalt genau zusammensetzt und wer am meisten davon betroffen ist, erklären wir hier.

Sechs Millionen Kurzarbeiter in der Spitze

Kurzarbeit dürfte auch an diesem Freitag bei einem gemeinsamen Auftritt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, mit im Zentrum stehen. Beide wollen eine arbeitsmarktpolitische Bilanz zu "Ein Jahr Corona" ziehen. Nach Einschätzung Scheeles sichert die Kurzarbeit in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit.

Zwischen dem 1. und dem 24. Februar waren bei der Bundesagentur Kurzarbeitsanzeigen für 500.000 Personen eingegangen. Im Dezember wurde für 2,39 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Höchststand war im April vergangenen Jahres mit knapp 6 Millionen Menschen erreicht worden.

Im vergangenen Jahr war monatelang darüber diskutiert worden, ob der sogenannte Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 ausgesetzt werden soll. Dass dies nicht geschah, wurde in der Koalition mit der Gerechtigkeit anderen Arbeitnehmern gegenüber begründet.

Pro Person drohen Hunderte Euro Rückzahlung

Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeitenden Steuernachforderungen in Höhe von mehreren Hundert Euro pro Person drohen. Inwiefern Sie persönlich von Steuerrückzahlungen betroffen sind, können Sie hier mit dem Rechner des Bayrischen Landesamts für Steuern prüfen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zu den damit verbundenen Steuermehreinnahmen konnte die Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben.

Zimmermann kritisierte: "Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat schon dadurch erhebliche Einkommenseinbußen erlitten." Dass nun auch noch Steuernachforderungen drohen, sei niemandem zu erklären, sagte Zimmermann. Sie forderte, den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld abzuschaffen.

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht automatisch zur Steuernachzahlung führt. Das hänge etwa von der Steuerklasse, den Lohnsteuerabzügen vor Corona oder etwaigen anderen Einkünften ab.

"Wird fast ausschließlich steuerfreies, dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Kurzarbeitergeld erhalten, ergibt sich keine festzusetzende Steuer. Jeder Kurzarbeiter muss für das Jahr der Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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