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Wann der Kreditgeber Ihren Kredit kündigen kann


Kündigung
Wann der Kreditgeber Ihren Kredit kündigen kann

se (CF)

01.06.2012Lesedauer: 2 Min.
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Wenn Sie mit den Raten für Ihren Kredit in Rückstand geraten, kann die Bank den Vertrag kündigen - allerdings erst nach einer Mahnung und einer angemessenen Frist.

Kündigung nur aus wichtigem Grund

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, dann schließen Sie mit der Bank einen rechtskräftigen Vertrag ab. Die Höhe der Kreditsumme ist darin ebenso geregelt wie die Laufzeit und die Höhe der monatlichen Raten. Eine vorzeitige Kündigung wird in der Regel nicht vorgesehen. So haben Sie selbst und auch die Bank als Ihr Vertragspartner Planungssicherheit. Es kann allerdings Situationen geben, in denen Banken einen Kredit kündigen. Insbesondere ein Zahlungsverzug gilt als sogenannter wichtiger Grund, der eine Kündigung rechtfertigt. (Leihhaus: Der Pfandkredit zum schnellen Geld)

Vor der Kündigung kommt die Mahnung

Bevor die Bank einen Kredit tatsächlich kündigen kann, muss Sie erst einmal mindestens eine Mahnung verschicken. In dem Schriftstück muss das Institut den Kunden ausdrücklich auf die Folgen einer weiterhin ausbleibenden Zahlung hinweisen und explizit mit der Kündigung des Vertrages drohen. In der Regel wird die Bank spätestens dann aktiv, wenn zwei Ratenzahlungen hintereinander nicht ordnungsgemäß eingegangen sind. Mitunter wird der Rückstand auch in Prozent der Kreditsumme berechnet. Bei Immobilienfinanzierungen droht ab 2,5 Prozent die Kündigung, bei normalen Ratenkrediten liegt der Wert bei fünf bis zehn Prozent. In ihrer Mahnung muss die Bank dem Kunden zwei Wochen Zeit geben, den Zahlungsrückstand auszugleichen.

Die Folgen einer Kündigung

Wenn Banken Kredite kündigen, fordern Sie die gesamte ausstehende Summe von ihrem Kunden zurück. Zugleich erfolgt eine Meldung an die Schufa über die erfolgte Kündigung. Eine Ausnahme stellen nur solche Kredite dar, bei denen im Vertrag ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart wurde. Dazu zählen zum Beispiel Dispokredite oder Abrufkredite. Hier können sowohl die Bank als auch der Kunde mit einer angemessenen Frist vertragsgemäß kündigen. Daher erfolgt auch keine Meldung an die Schufa im Falle der Kündigung. (Händlerkredite: Finanzierung zu günstigen Konditionen)

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