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Verbraucher-Beschwerden: Probleme mit Kontonummer IBAN


Zahlungen nicht möglich
Verbraucher beschweren sich über Probleme mit Kontonummer IBAN

Von dpa-afx
Aktualisiert am 01.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Finanzlastschrift per Sepa-Überweisung auf einem Formularvordruck mit Angabe von IBANVergrößern des BildesLastschrift per Sepa-Überweisung: Die IBAN soll Überweisungen und Kartenzahlungen in derzeit 34 Ländern vereinfachen – doch das klappt nicht immer. (Quelle: Martin Bäuml Fotodesign/imago-images-bilder)
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Verbraucher beschweren sich unvermindert über Probleme mit der internationalen Kontonummer IBAN. Der Grund: Sie können eine ausländische Bankverbindung bei bestimmten Unternehmen nicht für Zahlungen in Deutschland nutzen – obwohl dies im Zahlungsverkehrsraum Sepa ("Single Euro Payments Area") ausdrücklich möglich sein soll.

Seit der Einrichtung der Sepa-Beschwerdestelle Ende Mai 2017 beklagten sich Verbraucher inzwischen 280 Mal. "Die Mehrzahl der Unternehmer hat zwar die rechtlichen Vorgaben umgesetzt, es gehen aber immer noch Beschwerden bei uns ein", bilanziert Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke zum Jahrestag.

Probleme meldeten Verbraucher bei Versicherern, Energieversorgern und Lotterieanbietern, aber auch bei Banken. So wollten etwa in Deutschland tätige Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland Versicherungsbeiträge von ihrem Konto in der Heimat abbuchen lassen – und bekamen vom Versicherer beschieden, es werde nur eine Bankverbindung in Deutschland akzeptiert. Oder der Einkauf im Internet scheiterte, weil die Onlinesysteme der Shops die Eingabe von Auslandskonten nicht zuließen.

Verstöße in 120 Fällen und drei Klagen

In 120 Fällen stellte die Wettbewerbszentrale Verstöße fest und mahnte Unternehmen ab. Meist mit Erfolg: Die Firmen verpflichteten sich, ihre Modalitäten zu ändern. In drei der Fälle jedoch sah sich die Wettbewerbszentrale zur Klage gezwungen – Ausgang offen.

Die IBAN ("International Bank Account Number") soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in derzeit 34 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen. Seit dem 1. August 2014 ist das Format für Unternehmen und Vereine verpflichtend, Verbraucher müssen die IBAN seit dem 1. Februar 2016 nutzen.

Verwendete Quellen
  • dpa-AFX
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