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Schulden geerbt: Das sollten Sie wissen


Nachlass
Schulden geerbt? Das sollten Sie wissen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 08.07.2020Lesedauer: 3 Min.
Mitunter haben Erblasser auch Schulden hinterlassen. Erben müssen diese aber nicht übernehmen.Vergrößern des BildesMitunter haben Erblasser auch Schulden hinterlassen. Erben müssen diese aber nicht übernehmen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/picture alliance/dpa)
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Ganz ohne Risiko ist ein Erbe häufig nicht. Der Grund: Der Nachlass kann überschuldet sein. Was Sie beachten sollten, damit Sie im Fall eines Falles nicht privat haften müssen.

Erben – das setzen viele damit gleich, dass ein ordentlicher Betrag auf dem Konto eingeht. Aber es kann auch anders sein. Es gibt Fälle, in denen der Nachlass überschuldet ist. Mitunter kommt es vor, dass die Schulden sogar größer sind als das vorhandene Vermögen.

Das kann Erben in arge Bedrängnis bringen. Sie laufen Gefahr, mit ihrem Privatvermögen für die geerbten Schulden zu haften. Doch soweit muss es nicht kommen. Für Betroffene gibt es mehrere Wege, sich aus der Schlinge zu ziehen.

Eine Option: Das Erbe ausschlagen. "Das bietet sich an, wenn schnell ersichtlich ist, dass der Nachlass überschuldet ist", sagt der Münchner Fachanwalt für Erbrecht, Anton Steiner.

Eigene Nachforschungen anstellen

Wobei es manchmal alles andere als einfach ist, zügig auszuloten, ob ein Nachlass überschuldet ist oder nicht. "Es gibt ja weder eine zentrale Auskunftsstelle oder gar ein Vermögensregister", erklärt Martin Thelen von der Bundesnotarkammer. Wer feststellen will, ob ein Nachlass überschuldet ist, muss Nachforschungen anstellen. Beispielsweise Unterlagen sichten und bei Banken, Finanzämtern oder Arbeitgebern nachfragen.

Vergleichsweise unproblematisch geht es, wenn im Fall von Auskünften bei Dritten der Erbe als Nachweis ein notariell abgefasstes Testament zusammen mit der Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung des Testaments präsentieren kann. Hat der Erblasser aber kein oder nur ein privatschriftliches Testament hinterlassen, muss ein Erbschein zum Nachweis der Erbschaft vorgelegt werden.

Sechs Wochen bleiben Zeit

Generell gilt für die Erbausschlagung eine sechswöchige Frist. Haben Erblasser oder Erben ihren Wohnsitz im Ausland, liegt die Frist bei sechs Monaten. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem der Erbfall bekannt ist. Verstreicht die Frist, gilt das Erbe als angenommen.

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, müssen Erben dies persönlich gegenüber dem Nachlassgericht, also dem Amtsgericht, äußern. "Dafür sollten sie vorher unbedingt einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner vereinbaren", rät Rechtsanwalt Steiner, der auch Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht ist.

Auch über einen Notar ist eine Erbausschlagung möglich. Bei beiden Varianten – Gericht oder Notar – entstehen Kosten. Sie liegen laut Steiner im Falle einer Überschuldung des Nachlasses bei 30 Euro. "Ansonsten richten sich die Gebühren für die Erbausschlagung nach dem Wert des Vermögens nach Abzug der Verbindlichkeiten", so Thelen.

Nachlassverwalter kann helfen

Was auch passieren kann: Die Vermögenslage eines Erblassers ist unübersichtlich. Zudem vermuten Erben, dass der Nachlass überschuldet ist, wobei die Sechs-Wochen-Frist nicht ausreicht, entsprechende Nachforschungen anzustellen. "In einem solchen Fall bietet es sich an, einen Nachlassverwalter zu bestellen", erklärt Steiner.

Mit einem Nachlassverwalter an ihrer Seite können Erben vermeiden, dass sie im Zweifelsfall mit ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Der Nachlassverwalter listet sämtliche Gegenstände und Werte des Nachlasses auf, trennt Nachlass und privates Vermögen und erstellt ein Verzeichnis über sämtliche Nachlassverbindlichkeiten.

Im nächsten Schritt fordert der Nachlassverwalter die Gläubiger dazu auf, ihre Ansprüche anzumelden. Der Nachlassverwalter begleicht dann die Schulden. Bleibt noch etwas übrig, verteilt er die Überschüsse an die Erben. Nicht immer ist eine Nachlassverwaltung möglich.

Auch Nachlassinsolvenz ist möglich

Eine weitere Option: Ein Nachlassinsolvenzverfahren. "Das können Erben beim zuständigen Amtsgericht beantragen", sagt Thelen. Der Erbe muss den Antrag "unverzüglich", also sobald er von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses weiß, stellen. "Andernfalls macht sich der Erbe gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig", so Thelen.

Bei der Nachlassinsolvenz bestellt das Gericht einen neutralen Insolvenzverwalter. Dieser sichtet den Nachlass, verkauft Erbstücke und zahlt damit die Forderungen der Gläubiger. Neben Gerichtskosten fallen unter anderem Kosten für die Vergütung des Insolvenzverwalters an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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