t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Wirtschaftsprüfer: Berufsbild und Aufgaben


Tätigkeitsfelder
Wirtschaftsprüfer - Berufsbild und Aufgaben

nr (TP)

Aktualisiert am 24.03.2014Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist allgemein bekannt und findet häufig Erwähnung. Doch was genau ist ein Wirtschaftsprüfer und was macht er? Nach der Zulassung durch die Wirtschaftsprüferkammer kann dieser Beruf durch verschiedene Tätigkeitsfelder vielfältig sein; zudem obliegen dem Wirtschaftsprüfer diverse Berufspflichten. Lesen Sie weiter und lernen Sie den Beruf des Wirtschaftsprüfers kennen.

Wirtschaftsprüfer: ein freier Beruf

Der Beruf des Wirtschaftsprüfer ist ein freier Beruf. Dies legt § 1 Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung, kurz WiPrO, fest. Als Freiberufler unterliegt der Wirtschaftsprüfer demnach nicht der Gewerbeordnung. Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfer setzt das Bestehen des Wirtschaftsprüfungsexamens vor der Wirtschaftsprüferkammer voraus. Um dieses Examen ablegen zu dürfen, muss der Kandidat entweder über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder bereits über entsprechende Berufserfahrung verfügen. Das Zulassungsverfahren vor der Wirtschaftsprüferkammer gilt als anspruchsvoll. Die Prüfungsgebiete finden sich im § 4 der Wirtschaftsprüferprüfugnsverordnung (WiPrPrüfV) und sind unterteilt in

1. wirtschaftliches Prüfungsrecht, Unternehmensberatung und Berufsrecht

2. angewandte Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre

3. Wirtschaftsrecht

4. Steuerrecht.

Betriebswirtschaftliche Prüfungen, Wirtschaftsberatung und Arbeit als Sachverständiger

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt hauptsächlich die Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen durchzuführen. Darüber hinaus können Wirtschaftsprüfer in verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen wie der Steuerberatung und -vertretung sowie aufgrund der entsprechenden Qualifikation als Sachverständige auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung tätig sein. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Unternehmensberatung in unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Pflicht zu berufswürdigem Verhalten

Aufgrund der besonderen Verantwortung seiner Tätigkeit muss der Wirtschaftsprüfer verschiedene Berufspflichten einhalten, die ihm von der Wirtschaftsprüferkammer vorgegeben werden. Dies hat den Grund, dass der Berufsalltag zu großen Teilen aus Betriebsgeheimnissen und vertrauenswürdigen Interna besteht, die Geheimhaltung verlangen und nicht nach außen getragen werden dürfen. So obliegt dem Wirtschaftsprüfer die generelle Pflicht zu einem berufswürdigen Verhalten, das auch außerhalb der Berufstätigkeit Vertrauens- und Achtungswürdigkeit verlangt.

Zudem ist der Wirtschaftsprüfer zur Eigenverantwortung, Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit, Unbefangenheit, Unparteilichkeit sowie absoluter Verschwiegenheit verpflichtet.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website