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Verkauf einer Immobilie: Wann das Löschen der Grundschuld Sinn macht


Verkauf einer Immobilie
Wann das Löschen der Grundschuld Sinn macht

Von dpa
Aktualisiert am 28.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Immobilienkredit.Vergrößern des BildesDie Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Immobilienkredit. Wer das Darlehen zurückgezahlt hat, kann den Eintrag im Grundbuch stehen lassen. Das kann bei neuen Krediten günstiger sein. (Quelle: Andrea Warnecke./dpa)
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Düsseldorf (dpa/tmn) - Vor dem Verkauf einer Immobilie kann es sinnvoll sein, eine Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Für manche Interessenten sei der lastenfreie Kauf attraktiver, erklärt David Riechmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Immobilienkredit und gibt dem Geldinstitut das Recht zu einer Zwangsversteigerung, falls der Schuldner die Raten nicht zahlt. Ist der Kredit getilgt, kann sie gelöscht werden - schließlich hat sie ihre Sicherungsfunktion erfüllt.

Nötig ist das nicht immer. Das Austragen kostet Geld. Und: "Eine Grundschuld ist im Grundbuch als solche nicht schädlich", schildert Riechmann. Unnötig sei das Löschen zum Beispiel, wenn der Kredit zwar abbezahlt ist, man aber für eine größere Renovierung erneut Geld von der Bank leihen möchte. Zumindest dann, wenn man die ursprüngliche Grundschuld dafür nicht erhöhen muss, erläutert der Experte.

Ein weiteres Szenario ist die Anschlussfinanzierung eines laufenden Darlehens. Da macht es aus Sicht des Verbraucherschützers mehr Sinn, die vorhandene Grundschuld zu übertragen, als sie zu löschen und dann zugunsten der neuen Bank eine neue Grundschuld eintragen zu lassen.

Die Löschung der Grundschuld laufe über das Grundbuchamt, führt Riechmann aus. Man braucht eine Löschungsbewilligung des eingetragenen Gläubigers in notarieller Form und beglaubigte Löschungszustimmungen von allen eingetragenen Eigentümern. Diese Unterlagen reicht man selbst oder der Notar bei dem Amt ein. Dort wird der Antrag geprüft und die Grundschuld schließlich gelöscht.

Was kostet das? Die Gebühren beim Grundbuchamt hängen vom Wert der Grundschuld ab, erklärt Riechmann. Bei den Beglaubigungen der Unterschriften auf dem Löschungsantrag kommt es darauf an, ob man das beim Notar oder einer anderen vom Grundbuchamt akzeptierten Stelle vornehmen lässt. Hierzu gibt es je nach Region unterschiedliche Regelungen.

Soll der Notar nicht nur beglaubigen, sondern den Antrag auch erstellen und dazu noch die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt übernehmen, steigen die Kosten. Insgesamt können schnell mehrere Hundert Euro anfallen.

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