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Wirtschaft: Versorger scheitert mit Verfassungsbeschwerde zu Schmutzrechten


Wirtschaft
Versorger scheitert mit Verfassungsbeschwerde zu Schmutzrechten

Von dpa-afx
18.04.2018Lesedauer: 1 Min.
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Energieversorger ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen Änderungen beim Handel mit Verschmutzungsrechten gescheitert. Die Bundesregierung darf einen Teil der Emissionsrechte für Treibhausgase verkaufen und musste die zunächst geltende Zuteilungsgarantie nicht verlängern. Das entschied der Erste Senat in einem am Mittwoch veröffentlichten Kammerbeschluss vom 5. März. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. (1 BvR 2864/13)

Die Europäische Union hatte das System des Emissionshandels eingeführt, um einen Anreiz zur Reduzierung klimaschädlicher Gase zu schaffen. Zunächst wurden die Zertifikate kostenlos ausgegeben, seit 2008 kostet ein Teil der Zuteilung Geld. Das Beschwerde führende Unternehmen bekam für ein Braunkohlekraftwerk, das 2003 um einen Block erweitert wurde, für die Jahre 2008 bis 2012 nur die Hälfte des Bedarfs kostenlos zugeteilt. Dagegen klagte das Unternehmen ohne Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht sieht im Verkauf der Zertifikate keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Die Reinheit der Luft sei eine knappe natürliche Ressource. Mit dem Emissionshandel werde die Nutzung der Luft gesteuert.

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