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Mietrecht: Mieter hat kein Vorschlagsrecht für Nachfolger


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Mietrecht
Mieter hat kein Vorschlagsrecht für Nachfolger

dpa-tmn, dpa, bv

Aktualisiert am 07.09.2009Lesedauer: 1 Min.
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coremedia:///cap/resources/19881734/thumbnailIn umkämpften Wohnungsmärkten würden Mieter ihre Wohnung nach der Kündigung häufig gern an Freunde weitergeben. Ein Vorschlagsrecht für die Nachfolge haben sie allerdings nicht. "Wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe, habe ich für die Dauer des Mieterverhältnisses lediglich ein Nutzrecht", erklärt der Rechtsanwalt Oliver Kujer aus Braunschweig. Mit der Kündigung endet aber jegliches Recht an der Wohnung.

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