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Mietrecht: Mietminderung bei defektem Telefonanschluss


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Mietminderung bei defektem Telefonanschluss

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 28.09.2012Lesedauer: 1 Min.
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Ein Mieter kann in manchen Fällen die Miete mindern, wenn der Telefonanschluss nicht funktioniert. Das sei aber nur dann möglich, wenn die Leitung oder der Anschluss selbst defekt, und nicht nur das Signal des Netzbetreibers gestört ist, erklärte der Rechtsanwalt Thomas Hannemann aus Karlsruhe dem dpa-Themendienst.

"Wenn das Kabel gebrochen oder gerissen ist, wird das häufig schwer festzustellen sein." Und der Mieter müsse den Mangel erst dem Vermieter melden, bevor er die Miete mindern kann. Ist nur das Signal gestört, müsse sich der Mieter dagegen an den Netzbetreiber wenden - eine Mietminderung sei dann nicht gerechtfertigt

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

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