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Mietenstopp-Volksbegehren beendet - mit Folgen für Berliner Mietendeckel


In Bayern
Ende für Volksbegehren zum Mietenstopp

Von dpa
Aktualisiert am 16.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Altbauhaus in München (Symbolbild): Der bayrische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren zum Mietenstopp abgewiesen.Vergrößern des BildesAltbauhaus in München (Symbolbild): Der bayrische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren zum Mietenstopp abgewiesen. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Die Mieten in mehr als 160 Kommunen in Bayern sollten eingefroren werden – so forderte es das Volksbegehren zum Mietenstopp. Jetzt wurde es selbst gestoppt – schlechte Aussichten für den Berliner Mietendeckel.

Das Volksbegehren Mietenstopp ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bayerns höchstes Gericht wies das Volksbegehren am Donnerstag in München ab.

Das Mietrecht sei Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig, so die Begründung. Aus demselben Grund hatte schon das Innenministerium das Volksbegehren nicht zugelassen und dem Gericht vorgelegt.

Hinter dem nun endgültig gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren. Gut 52.000 bayerische Bürger hatten das Volksbegehren mit ihren Unterschriften unterstützt.

Schlechte Aussichten für Berliner Mietendeckel

Die Organisatoren wollen nun Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung ausüben: "Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht", sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Im Herbst will das bayerische Bündnis einen bundesweiten "Mietenstopp-Gipfel" veranstalten.

In dem bayerischen Verfahren ging es nur um das bayerische Volksbegehren, doch bedeutet die Entscheidung auch für den vom rot-rot-grünen Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel kein gutes Vorzeichen. In der Bundeshauptstadt ist der Mietendeckel Gesetz, damit ist mittlerweile das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Denn auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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