Von Gebühren bis Zigaretten Was sich im März für Verbraucher ändert
Streaming, Zigaretten und Mindestlohn: Auch im März gibt es für Verbraucher wieder einige Neuerungen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Zigaretten werden teurer
Einige Raucher müssen tiefer in die Tasche greifen: Marktführer Philip Morris läutet zum 1. März eine Preisrunde ein, der Preis einer Schachtel Marlboro aus dem Automaten steigt dann von 6,50 Euro auf 7,00 Euro. Auch die Verkaufspreise der anderen Philip-Morris-Marken wie L&M, Chesterfield und F6 sollen steigen. Es sei davon auszugehen, dass die anderen großen Konzerne für Tabakprodukte in Deutschland bei der Preisgestaltung nachziehen werden, schreiben die "Stuttgarter Nachrichten" und die "Stuttgarter Zeitung".
Streaming auch im EU-Ausland
Ab dem 20. März können Verbraucher auch im EU-Ausland kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime, Maxdome, Spotify und Co. nutzen. Bisher war das aufgrund des sogenannten Geoblockings nicht möglich. Geoblocking ist eine Technik, die Internetinhalte und Shoppingseiten nur in einigen Ländern zulässt beziehungsweise für bestimmte Regionen sperrt.
Für das über die Landesgrenzen hinaus gehende Streaming dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Die nun ermöglichte Nutzung der Dienste ist nur für vorübergehende Aufenthalte, also zum Beispiel für eine Urlaubsreise, gedacht.
Kostenlose Streaming-Dienste wie beispielsweise die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sind von den Änderungen nicht betroffen. Sie können im Ausland in der Regel nicht genutzt werden.
Modernisierung im Wissenschaftsurhebergesetz
Das Urheberrecht wird an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft angepasst. Damit regelt es klarer als bisher, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Texte, Filme oder andere Medien für Unterricht, Lehre, oder die nicht kommerzielle Forschung verwendet werden dürfen. Die Reform soll einen Basiszugang ermöglichen sowie das Teilen und Analysieren von urheberrechtlichen Werken vereinfachen. Die Interessen von Autoren und Wissenschaftsverlagen bleiben dabei laut Angaben des Bundesministeriums für Justiz gewahrt.
Nur noch eine Nachnahmegebühr wird fällig
Die Aufsplittung der Nachnahmegebühr wird ab dem 1. März abgeschafft. Bisher mussten Verbraucher, die per Nachnahme bestellen wollten, zunächst ein Nachnahmeentgelt zahlen. In dem Moment, in dem das Paket ausgehändigt wurde, mussten sie zudem an den Paketzusteller noch das Übermittlungsentgelt zahlen. Ab März wird es diese Aufteilung nicht mehr geben; stattdessen zahlen Verbraucher nur ein Entgelt für die Nachnahme.
Neue Mindestlöhne für Dachdecker und Gebäudereiniger
Es werden neue tarifliche Mindestlöhne im Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung eingeführt. Für Dachdecker richtet sich der Mindestlohn dabei erstmals nach dem beruflichen Qualifikationsniveau: Gelernte Dachdecker bekommen einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zufolge statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für ungelernte Kräfte sinkt von 12,25 auf 12,20 Euro.
Für Gebäudereiniger gleicht sich die Lohnuntergrenze in Ost- und Westdeutschland bis 2020 schrittweise an. Mit der neuen Änderung erhalten Beschäftigte in Westdeutschland, die Gebäude reinigen, in der obersten Lohngruppe 10,30 Euro pro Stunde statt bisher 10 Euro. Im Osten Deutschlands steige der Satz von 9,05 auf 9,55 Euro. 2020 sollen sie alle 10,80 Euro erhalten.
Die Verordnungen treten rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.
- dpa
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