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2021: Hartz IV, Kindergeld, Mindestlohn – So viel mehr gibt es vom Staat


Höhere Einnahmen
Mindestlohn, Kindergeld, Hartz IV – so viel mehr gibt es 2021


Aktualisiert am 29.12.2020Lesedauer: 4 Min.
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Mitarbeiter der Müllabfuhr bei der Arbeit (Archivbild): In der Abfallwirtschaft steigt der Mindestlohn im Oktober 2021 um 20 Cent.Vergrößern des Bildes
Mitarbeiter der Müllabfuhr bei der Arbeit (Archivbild): In der Abfallwirtschaft steigt der Mindestlohn im Oktober 2021 um 20 Cent. (Quelle: Nicolas Armer/dpa)

Im neuen Jahr erhöhen sich die Einkünfte vieler Menschen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt, Familien werden gleich mehrfach entlastet und eine größere Zahl an Studenten bekommt Bafög.

2021 beginnt mit vielen guten Nachrichten – für Eltern genauso wie für Hartz IV-Empfänger, Azubis und Arbeitnehmer im Mindestlohn-Sektor. Viele staatliche Leistungen steigen, vom Kindergeld über den Unterhaltsvorschuss bis zur Sozialhilfe.

Für Studenten bleibt zwar der Förderungshöchstsatz beim Bafög gleich, es werden aber mehr davon profitieren. Denn zum Wintersemester steigen die Freibeträge für die Einkommen der Eltern. t-online verschafft Ihnen den Überblick zu den wichtigsten Änderungen 2021.

Mindestlohn

Wer bisher weniger als 9,50 Euro pro Stunde verdient hat, darf sich über ein kleines Plus freuen: Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf diesen Betrag, ein halbes Jahr später folgt dann eine weitere Erhöhung um 10 Cent auf 9,60 Euro pro Stunde.

Je nach Branche legen außerdem Tarifverträge höhere Mindestlöhne fest, die ebenfalls im Laufe des Jahres steigen – zum Beispiel in der Pflege, im Elektrohandwerk oder der Abfallwirtschaft.

Achtung: Minijobber müssen aufpassen, dass sie durch den neuen Mindestlohn nicht über den Verdienstdeckel von 450 Euro kommen. Soll die Beschäftigung geringfügig bleiben, müssen Minijobber die Arbeitszeit entsprechend reduzieren.

Mindestlohn für Azubis

Mehr Geld gibt es auch für Azubis: Ihr Gehalt steigt von derzeit 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr auf mindestens 550 Euro. Ist der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden, gibt es die dort geregelte Ausbildungsvergütung. Der Azubi-Lohn steigt im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent – jeweils im Vergleich zum Einstiegsgehalt.

Im anschließenden Jahr 2022 liegt die Mindestvergütung dann bei 585 Euro, 2023 bei 620 Euro. Der Mindestlohn gilt nur für Auszubildende in Berufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind. Er gilt damit zum Beispiel nicht für Erzieher oder bestimmte Berufe im Gesundheitswesen.

Kindergeld

Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz steigt die Höhe des Kindergeldes – um 15 Euro pro Kind ab Januar. Konkret heißt das: Statt 204 Euro bekommen Eltern für das erste und zweite Kind 219 Euro pro Monat, für das dritte sind es dann 225 Euro statt 210 Euro. Ab dem vierten Kind liegt der Betrag bei 250 Euro statt 235 Euro.

Kinderzuschlag

Für Familien mit kleinem Einkommen gibt es zusätzlich zum Kindergeld noch den Kinderzuschlag. Auch der wird erhöht – von 185 Euro auf 205 Euro. Und noch ein paar Euro gibt es obendrauf: Als persönlicher Schulbedarf werden pro Kind ab 2021 statt 150 Euro 154,50 Euro anerkannt.

Unterhaltsvorschuss

Kinder von Alleinerziehenden, bei denen der andere Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt, übernimmt der Staat die Kosten und zahlt den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Je nach Alter der Kinder erhöht sich diese Leistung um folgende Beträge pro Monat:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren: 9 Euro mehr – von 165 Euro auf bis zu 174 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren: 12 Euro mehr – von 220 Euro auf bis zu 232 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren: 16 Euro mehr – von 293 Euro auf bis zu 309 Euro

Elterngeld

Auch für alle werdenden Mütter und Väter gibt es 2021 Verbesserungen – allerdings nur, wenn das Kind nach dem 1. September zur Welt kommt. Dann dürfen die Eltern zwei Stunden pro Wochen mehr in Teilzeit arbeiten, während sie gleichzeitig Elterngeld beziehen – statt 30 sind dann 32 Stunden das Maximum.

Gehen beide Elternteile in Teilzeit, gewährt der Staat zusätzlich zum Elterngeld einen Partnerschaftsbonus. Ab September 2021 sollen die Voraussetzungen dafür etwas lockerer werden.

Mussten Eltern bisher mindestens 25 und maximal 30 Wochenstunden arbeiten, um den Bonus zu bekommen, dürfen es jetzt auch nur 24 Stunden sein – oder auch 31 oder 32 Stunden. Die Änderung soll dazu führen, dass sich mehr Paare die Kinderbetreuung teilen.

Kommt ein Baby mindestens sechs Wochen zu früh, unterstützt der Staat die Eltern künftig einen Monat länger mit Elterngeld. Wer Elterngeld Plus bezieht, bekommt zwei Monate zusätzlich.

Gutverdiener bekamen bisher ab einem Haushaltseinkommen von 500.000 Euro pro Jahr kein Elterngeld. Nach dem 1. September 2021 wird die Grenze auf 300.000 Euro herabgesetzt.

Sozialhilfe und Hartz IV

Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, erhalten 2021 ebenfalls mehr Geld. Für Singles steigt die Leistung ab Januar monatlich um 14 Euro – von 432 Euro auf 446 Euro, für Paare und Bedarfsgemeinschaften um 12 Euro von 389 Euro auf 401 Euro. Wer Kinder zwischen 14 und 17 Jahren hat, bekommt zusätzlich 45 Euro mehr.

Analog zu diesen Regelbedarfen steigen auch eventuelle Mehrbedarfe. So bekommen alleinstehende werdende Mütter ab 2021 zum Beispiel 75,82 Euro statt 73,44 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren erhalten 2021 einen Zuschlag von 160,56 Euro statt bisher 155,52 Euro.

Bafög

Ab dem Wintersemester 2021/2022 haben mehr Studenten und Schüler die Chance auf Bafög. Denn dann steigen die Einkommensfreibeträge für Eltern und Ehepartner. Das heißt: Diese dürfen dann mehr verdienen, ohne dass ihren Kindern oder Partnern dadurch die Förderung verwehrt würde.

Konkret darf das monatliche Nettoeinkommen von verheirateten Eltern dann bei 2.000 Euro liegen (bisher 1.890 Euro), bei getrennt lebenden Eltern sind es 1.330 Euro (bisher 1.260 Euro). Haben Eltern oder Ehepartner unterhaltsberechtigte Kinder zu versorgen, steigt der Einkommensfreibetrag. Statt um weitere 570 Euro dann auf zusätzliche 605 Euro pro Kind.

Auch für die Schüler und Studenten selbst steigt ein Freibetrag: Wenn sie verheiratet sind, durften sie bisher 630 Euro pro Monat dazuverdienen, ohne dass ihr Bafög dadurch sinkt, ab 2021 sind es 665 Euro.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale
  • Bundesfamilienministerium
  • Bundesarbeitsministerium
  • bafoeg.de
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