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Booking.com soll 150 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben


Ermittlungen in Italien
Booking.com soll 150 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben

Von dpa, neb

10.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Urlaubsparadies Italien: Das Portal Booking.com soll hier mit vielen Kunden gutes Geld verdient haben – ohne dafür Steuern zu zahlen.Vergrößern des BildesUrlaubsparadies Italien: Das Portal Booking.com soll hier mit vielen Kunden gutes Geld verdient haben – ohne dafür Steuern zu zahlen. (Quelle: Pop-Eye/imago-images-bilder)
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Der große Urlaubsanbieter Booking.com hat womöglich betrogen: Italienische Behörden haben bei dem großen Anbieter nun einen Steuertrick entdeckt, der dem Unternehmen wohl Millionen brachte.

Ermittler der Finanzpolizei im norditalienischen Genua ermitteln wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gegen einen der größten Anbieter von Online-Reisebuchungen. Wie die Polizei auf Nachfrage am Donnerstag bestätigte, handelt es sich um das in den Niederlanden ansässige Unternehmen Booking.com.

Der Mitteilung zufolge wird der Firma vorgeworfen, in den Jahren zwischen 2013 und 2019 Mehrwertsteuern in Höhe von mehr als 150 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Auf eine Anfrage reagierte Booking.com zunächst nicht.

Die Ermittler hatten nach eigenen Angaben 2018 damit begonnen, in der Gegend um Genua, der Hauptstadt der italienischen Region Ligurien, Unterkünfte unter die Lupe zu nehmen. Es habe sich herausgestellt, dass Booking.com Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt habe, indem die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge-Verfahren) angewandt wurde.

Mit diesem Steuertrick zog Booking.com das Geld ab

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Wie der Name schon andeutet, wird hier die Zuständigkeit für die Umsatzsteuer einfach umgedreht: Dann zahlt der Kunde diese und nicht das Unternehmen. Das Unternehmen stellt dem Kunden in diesem Fall nur den Nettobetrag in Rechnung, der Kunde müsste wiederum anschließend die Umsatzsteuer beim Finanzamt selbst angeben und zahlen.

Aber: Dieses Verfahren wird für gewöhnlich nur unter Unternehmern angewandt, besonders gerne bei ausländischen Transaktionen. Sitzt das leistende Unternehmen im Ausland, hier also Booking.com, spart es sich den Kontakt zum deutschen Finanzamt. Unter Unternehmern kann der Kunde – sofern er ein Unternehmen hat – die Umsatzsteuer beim Finanzamt wieder steuerlich geltend machen kann.

Booking.com hat also ein Stück aus der Steuertrickkiste für Unternehmer angewandt – allerdings mit Privatkunden. Das führte demnach letzten Endes dazu, dass Booking in Italien keine Steuern deklarierte. Inwiefern das Unternehmen auch in anderen Ländern mit diesem Trick Steuern hinterzog, ist noch nicht bekannt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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