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Impf-Vorschlag von Versicherungs-Chef Rollinger sorgt für Wirbel


Unterschiedliche Tarife
Impf-Vorschlag von Versicherungs-Chef sorgt für Wirbel


21.09.2021Lesedauer: 3 Min.
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Corona-Impfung (Symbolbild): Sollten Krankenversicherungen bei Tarifen zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden? Ein aktueller Vorschlag sorgt für Wirbel.Vergrößern des Bildes
Corona-Impfung (Symbolbild): Sollten Krankenversicherungen bei Tarifen zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden? Ein aktueller Vorschlag sorgt für Wirbel. (Quelle: Gutschalk/imago-images-bilder)

Diese Idee hat es in sich: Im Interview mit t-online schlug R+V-Chef Norbert Rollinger vor, im Versicherungstarif zwischen Geimpften und Ungeimpften zu unterscheiden. Doch geht das überhaupt?

Es ist ein Vorschlag mit Sprengkraft: Der Chef der genossenschaftlichen R+V-Versicherung hat im Interview mit t-online die Idee ins Spiel gebracht, dass ungeimpfte Menschen mehr für ihre Krankenversicherung zahlen sollen als Geimpfte. "Als Versicherungsbranche werden wir früher oder später darüber nachdenken müssen, möglicherweise Tarife nach Impfstatus zu unterscheiden", sagte Rollinger. "Wann das der Fall sein wird, hängt von der Frage ab, wie lange sich die schweigende Mehrheit der Geimpften von den hartnäckigen Impfverweigerern noch auf der Nase herumtanzen lässt."

Falls Ungeimpfte krank werden, seien das Kosten der Gemeinschaft, sagte Rollinger. "Wenn jemand wegen Corona auf der Intensivstation landet, ist das deutlich teurer als eine Impfung." Tatsächlich liegen die Kosten bei stationärer Behandlung wegen des Virus bei durchschnittlich 10.700 Euro. Muss ein Patient auf die Intensivstation verlegt und beatmet werden, steigen die Kosten im Schnitt auf 38.500 Euro, wie aus Zahlen der AOK hervorgeht.

Sozialverband warnt vor "krassem Kontrollsystem"

Der Sozialverband VdK schlug auf den Vorschlag hin Alarm. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte im Radioprogramm SWR Aktuell, im Krankenversicherungssystem gebe es keinen Unterschied "zwischen Menschen, die zum Beispiel Autofahren oder nicht Autofahren, zwischen Menschen, die sich gesund und ungesund ernähren".

Dafür gebe es gute Gründe: "Dann hätten wir ein extrem krasses Kontrollsystem in der Krankenversicherung, das wir als Gesellschaft nicht wollen können."

Verbraucherschützer: "Es gibt keine Pflicht, gesund zu leben"

Tatsächlich dürfen private Krankenversicherungen unterschiedliche Tarife von Kunden verlangen – wenn die Voraussetzungen andere sind. Darauf stellt auch Rollinger ab. "Schon jetzt dürfen Krankenkassen beim Tarif zwischen Rauchern und Nicht-Rauchern unterscheiden", so der Versicherungsmanager. Das könne er sich auch bei Corona vorstellen.

Doch Verbraucherschützer sehen das anders. Sich mit den Menschen ohne Corona-Schutzimpfung einen Einzelfall herauszugreifen, "ist nicht zielführend", sagte Vzbv-Versicherungsexperte Lars Gatschke dem "Handelsblatt". "Dann müsste man auch in anderen Fällen, zum Beispiel bei Masern, spezielle Tarife vorsehen."

Und weiter: "Es gibt keine Pflicht, gesund zu leben", betonte Gatschke. "Das wäre auch nicht mit der Risikoeinteilung der privaten Krankenversicherung in Einklang zu bringen." Die Kunden würden bei Vertragsbeginn eingestuft. Verschlechtere sich danach der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, trage der Versicherer das Kostenrisiko.

Unterschiedliche Tarife bei gesetzlicher Krankenkasse sind nicht möglich

Bei gesetzlichen Krankenkassen sind unterschiedliche Tarife aber ohnehin nicht möglich, weil es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt. Wie der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Betriebliche Krankenversicherung, Norbert Schleert, jüngst auf Anfrage von t-online erläuterte: "Eine Sanktionierung über die Krankenkasse ist definitiv ausgeschlossen."

Auch ein Sprecher der DAK-Gesundheit sagte t-online: "Ein Malus-System, bei dem die private Krankenversicherung offenbar höhere Tarife für Ungeimpfte plant, passt nicht in das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung."

Krankenkassen belohnen Impfwillige

Allerdings können gesetzliche Krankenkassen Anreize setzen, um ihre Mitglieder zum Impfen zu bewegen – über ihre Bonusprogramme. "Die DAK-Gesundheit belohnt Schutzimpfungen im Rahmen ihres Bonusprogramms. Das gilt natürlich auch für Versicherte, die sich gegen Covid-19 impfen lassen", so der Sprecher weiter.

Auch bei der Barmer-Ersatzkasse gibt es Geld für die Corona-Impfung. "Die Barmer belohnt bereits seit längerem die von der Stiko empfohlene Schutzimpfung gegen das Coronavirus mit einer Prämie von neun Euro für Erwachsene beziehungsweise von 15 Euro für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren im Rahmen ihres Bonusprogramms für gesundheitsbewusstes Verhalten", sagte ein Sprecher.

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