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Sonstige Parteien: Diese Kleinstparteien bekommen jetzt staatliche Gelder


Team Todenhöfer, Basis, Volt
So schlagen Kleinstparteien Geld aus der Bundestagswahl

Von Frederike Holewik

Aktualisiert am 28.09.2021Lesedauer: 3 Min.
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Wahlplakate für die Bundestagswahl 2021 im Berchtesgadener Land (Symbolbild): Auch viele Kleinstparteien haben Anspruch auf staatliche Finanzierung.Vergrößern des Bildes
Wahlplakate für die Bundestagswahl 2021 im Berchtesgadener Land (Symbolbild): Auch viele Kleinstparteien haben Anspruch auf staatliche Finanzierung. (Quelle: Revierfoto/imago-images-bilder)

Die Fünf-Prozent-Hürde entscheidet, welche Parteien ins Parlament einziehen. Kleine Parteien werden in den Hochrechnungen daher oft unter "Sonstige" zusammengefasst. Doch Anspruch auf staatliche Gelder haben sie teils trotzdem.

Sie gehen am Wahlabend zwischen Erfolgen und Niederlagen und ersten Koalitionsvermutungen unter; in den Diagrammen werden sie als grauer Balken dargestellt und unter "Sonstige" zusammengefasst. Doch während es beim Einzug ins Parlament um die Überwindung der Fünf-Prozent-Hürde geht, liegt eine andere Hürde viel niedriger.

Denn viele Kleinstparteien haben in Deutschland Anspruch auf Parteienfinanzierung. t-online erklärt, in welchem Umfang und welche Parteien dadurch neuerdings Zuschüsse erhalten.

Wer hat Anspruch auf Parteienfinanzierung?

Anspruch auf Teilfinanzierung haben Parteien, die bei einer Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl ein Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Es werden alle Stimmen aus der letzten Bundestags- und Europawahl sowie den jeweils letzten Wahlen in den einzelnen Bundesländern zusammengezählt. Das ist in Artikel 18 des Parteiengesetzes geregelt.

Um das Geld zu erhalten, müssen die Parteien einen sogenannten Rechenschaftsbericht vorlegen. Parteien, die das erste Mal die Zuschüsse erhalten wollen, müssen einen schriftlichen Antrag stellen.

Wie hoch ist die Finanzierung?

Die Parteienfinanzierung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Für die ersten vier Millionen Stimmen, die auf eine Partei entfallen erhält die Partei jeweils einen Euro. Für jede weitere Stimme sind es dann 83 Cent. Dieser Betrag nennt sich "Wählerstimmenanteil".

Darüber hinaus bekommen die Parteien 45 Cent jährlich für jeden Euro, den sie als Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge und Spenden von natürlichen Personen erhalten. Die Zuwendungen sind dabei aber auf 3.300 Euro pro Person und Jahr gedeckelt. Dieser Betrag heißt "Zuwendungsanteil". Dieser wird allerdings nur ausgezahlt, wenn die Parteien die Höhe der Zuwendungen in einem Rechenschaftsbericht für das dem Anspruchsjahr vorangegangene Jahr ausgewiesen haben.

Zur Einordnung: Im Jahr 2019 waren 21 Parteien anspruchsberechtigt. Insgesamt wurden 193,5 Millionen Euro festgesetzt. Davon entfielen 188,5 Millionen Euro auf die sieben im Bundestag vertretenen Parteien. Auf die restlichen Parteien verteilten sich 5,1 Millionen Euro.

Welche Parteien bekommen neuerdings Geld?

Für die im November 2020 gegründete Partei Team Todenhöfer waren die Bundestagswahl und die parallel stattfindenden Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin die ersten Wahlen. Auf Bundesebene verfehlte die Partei knapp die 0,5 Prozent. Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl erhielt die Partei dagegen 1,1 Prozent der Stimmer. Das entspricht 20.137 Stimmen. In Mecklenburg-Vorpommern erreichte die Partei nur 0,2 Prozent der Stimmen und qualifizierte sich damit nicht für weitere Parteienfinanzierung.

Durch den Wählerstimmenanteil kann die Partei nun also 20.137 Euro bekommen. Wie hoch der Zuwendungsanteil ausfallen könnte und ob die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden, muss sich bei allen Parteien noch zeigen.

Auch die Basis, ebenfalls 2020 gegründet, erreichte auf Bundesebene erstmals die Hürde für finanzielle Unterstützung. 1,4 Prozent der Zweitstimmen entfielen auf die Partei, das entspricht 628.432 Stimmen.

Bei der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus sicherte sich die Basis 1,3 Prozent der Zweitstimmen, was 22.949 Stimmen entspricht und bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern erreichte die Basis 1,8 Prozent der Stimmen. Das entspricht 16.324 Stimmen. Insgesamt bekommt die Partei somit allein über den Wählerstimmenanteil eine Summe von 667.705 Euro.

Volt und die Piraten scheitern auf Bundesebene mit jeweils 0,4 Prozent der Stimmen knapp an der Hürde. Auf Berliner Landesebene schaffte Volt es aber ebenso wie die Tierschutzpartei auf mehr als ein Prozent der Stimmen und erhält somit Parteienförderung. Die 2,2 Prozent für die Tierschutzpartei entsprechen 40.057 Stimmen und somit der gleichen Summe in Euro. Auf Volt entfielen 1,1 Prozent oder 20.137 Stimmen. Die Partei Graue Wölfe büßte Stimmen ein und fällt somit auf Landesebene aus der Parteienfinanzierung.

Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern konnten sich die Freien Wähler mit 1,4 Prozent der Zweitstimmen, was 13.318 Stimmen entspricht, erstmalig in dem Bundesland Parteienfinanzierung sichern. Die NPD verlor 0,4 Prozentpunkte und fällt damit aus der staatlichen Finanzierung.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Team Todenhöfer habe die Hürde von 0,5 Prozent auf Bundesebene knapp erreicht. Tatsächlich verfehlte die Partei die erforderliche Stimmenzahl jedoch knapp. Den Fehler haben wir nachträglich korrigiert.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutscher Bundestag: "Parteienfinanzierung"
  • Bundeszentrale für politische Bildung: Staatliche Parteienfinanzierung
  • bundeswahlleiter.de
  • wahlen-berlin.de
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